Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
Logo: Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun

Arztgruppenpraxis

Was versteht man unter einer ärztlichen Gruppenpraxis?
Die Gruppenpraxis ist eine ausschließlich aus Ärzten bestehende Gesellschaft, die im Unterschied zur Ordinations – oder Apparategemeinschaft selbst ärztliche Leistungen erbringt und damit auch Behandlungsverträge mit den Patienten abschließt. Die Patienten sind daher unmittelbar Patienten der Gruppenpraxis.
In welcher Gesellschaftsform kann eine Gruppenpraxis betrieben werden?
Eine Gruppenpraxis kann sowohl als so genannte offene Gesellschaft (OG) als auch als GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) betrieben werden. Wird die Gruppenpraxis als offene Gesellschaft geführt, haften alle Gesellschafter persönlich mit ihrem Vermögen für Verbindlichkeiten der Gruppenpraxis. Bei der GmbH haftet nur das Vermögen der Gesellschaft für Verbindlichkeiten und nicht der einzelne Gesellschafter.
Welche ärztlichen Tätigkeiten kann eine Gruppenpraxis ausüben?
Die ärztliche Tätigkeit welche die Gruppenpraxis anbieten kann richtet sich nach der Berufsbefugnis der an der Gesellschaft beteiligten Ärzte.
Welche Tätigkeiten kann eine Gruppenpraxis ausüben?
Eine ärztliche Gruppenpraxis ist beschränkt auf die Ausübung ärztlicher Tätigkeiten sowie die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens. Eine Gruppenpraxis kann nicht selbst eine Hausapotheke betreiben. Allerdings können die an der Gruppenpraxis beteiligten Ärzte eine Bewilligung zur Haltung einer Hausapotheke bekommen.
Darf eine Gruppenpraxis Ärzte einstellen?
Eine ärztliche Gruppenpraxis unterscheidet sich von einer Krankenanstalt dadurch, dass sie keine Ärzte anstellen darf. Außerdem ist die Anstellung von Angehörigen anderer Gesundheitsberufe (zB Krankenpflegepersonen) nur beschränkt möglich. Grundsätzlich dürfen je Gesellschafter nur höchstens 5 Angehörige nichtärztlicher Gesundheitsberufe von der Gruppenpraxis eingestellt werden, maximal 30. Unbeschränkt möglich ist die Anstellung von Ordinations- und Sprechstundenhilfen. Diese zahlenmäßigen Einschränkungen gelten überdies nicht für Gruppenpraxen, die Labordiagnostik, physikalische Medizin oder Radiologie betreiben.
Wie viele Ordinationen darf eine Gruppenpraxis betreiben?
Eine Gruppenpraxis darf nur einen Berufssitz haben. Sie kann allerdings so viele Standorte betreiben, wie sie Gesellschafter hat (also bei 5 Gesellschaftern auch 5 Standorte).
Wie ist die Gruppenpraxis zu bezeichnen?
Der Name der Gruppenpraxis hat jedenfalls den Namen mindestens eines Gesellschafters und die vertretenen Fachrichtungen anzuführen.
Wie wird eine Gruppenpraxis zugelassen?
Die Gruppenpraxis muss in die Ärzteliste eingetragen werden. Da die Gruppenpraxis von der Gesellschaft betrieben wird, muss sie auch in das so genannte Firmenbuch aufgenommen werden. Darüber hinaus bedürfen Wahlarzt- Gruppenpraxen (nicht Gruppenpraxen mit Kassenverträgen!) eine Bewilligung durch den Landeshauptmann (ausgenommen, diese Wahlarzt – Gruppenpraxis erbringt ausschließlich solche Leistungen, die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden, wie zum Beispiel Leistungen der Komplementärmedizin). Der Landeshauptmann hat die Wahlarzt – Gruppenpraxis dann zu genehmigen, wenn sie eine wesentliche Verbesserung des Versorgungsangebots im vorgesehenen Einzugsgebiet bewirkt.