Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Evaluierung Doppelresidenz- Kinder zu gleichen Teilen bei Eltern

Evaluierung Doppelresidenz – gleichteiliger Aufenthalt des Kindes bei seinen Eltern?
Das aktuelle Regierungsprogramm sieht u.a. eine Evaluierung des Doppelresidenzmodells vor.
Mit der Thematik „Doppelresidenzmodell“ ( demzufolge befindet sich ein Kind bei seinen Eltern nach der Trennung/Scheidung annähernd gleichteilig, daher auch „Wechselmodell“ genannt) hat sich der Verfassungsgerichtshof bereits im Jahr 2015 ( G 152/2015) auseinandergesetzt. Dieser hat erkannt, dass das „Doppelresidenzmodell“ dann vereinbart oder auch gerichtlich festgesetzt werden kann, wenn dies bisher gelebt worden ist und dem Kindeswohl entspricht.

Eine Gesetzesänderung ( eine solche obliegt auch nicht dem Verfassungsgerichtshof) ist im Zuge dieser Rechtsprechung jedoch bis dato nicht erfolgt. Dem Gesetzeswortlaut zufolge ist daher auch bei der Doppelresidenz nach wie vor zu regeln wo sich der hauptsächliche Aufenthalt des Kindes befindet. Mit dem Heimaufenthalt ( „ dem Heim erster Ordnung“) sind grundsätzlich u.a. der Bezug der Familienbeihilfe; das Aufenthaltsbestimmungsrecht , sowie steuerliche Absetzposten verbunden. Bis dato wurde die diesbezügliche Änderung vermieden. Denn die Gesetzesänderung brächte es mit sich, dass eine Vielzahl an Gesetzen wie das Familienlastenausgleichsgesetz, das Meldegesetz adaptiert werden müsste. Das aktuelle Regierungsprogramm sieht nun die ( gesetzliche) Etablierung eines Doppelresidenzmodells vor.

In der Praxis ist festzustellen, dass die Vereinbarung von Doppelresidenzen immer häufiger anlässlich einer Scheidung vereinbart werden, wobei das Nestmodell ( Variante der Doppelresidenz) nach wie vor sehr selten anzufinden ist. Beim Nestmodell verbleiben die Kinder in der ehemaligen Wohnung, die Eltern wohnen abwechselnd jedoch woanders. Daher betreut der Vater die Kinder wohnt dieser in der Ehewohnung und die Mutter wohnt wo anders, und vice versa.

Vorteilhaft bei der Doppelresidenz ist, dass dem Kind beide Elternteile gleichteilig erhalten bleiben, kein Elternteil nur „Freizeitvater- oder – mutter“ ist, daher jeder Elternteil sowohl in den Alltag aber auch Freizeit des Kindes eingebunden ist. Oft dienen Doppelresidenzmodelle dazu Konflikte zu entschärfen.

Von Kritikern der „Doppelresidenz“ wird immer wieder ins Feld geführt, dass es für die ideale Entwicklung eines Kindes wichtig sei ein „Hauptnest“ ( ein sogenanntes Heim erster Ordnung) zu haben und ein Kind nicht zwischen zwei Haushalten hin und her gerissen werden soll.
Manche Betreibung einer Doppelresidenz mag auch primär finanziell motiviert sein. Denn bei einem gleichteiligen Aufenthalt eines Kindes errechnet sich meist wechselseitig kein oder ( dies bei Einkommensunterschieden der Eltern) nur ein geringer Kindesunterhalt. Beispiel: verdient der Kindesvater monatlich € 4000,– netto und die Kindesmutter monatlich netto € 2.500,– so hat der Kindesvater der Kindesmutter bei gleichteiligem Aufenthalt für ein 10 Jahre altes Kind monatlich € 95,– zu bezahlen).
In den meisten Fällen müssen Mann und Frau einem Erwerb nachgehen und sind dann oft froh wenn der andere Elternteil nicht nur Wochenendpapa/mama ist sondern sich aktiv in das (Alltags) leben des Kindes einbindet.
Die Doppelresidenz ist bestimmt kein „Allerweltsheilrezept“. Es gibt sicher Kinder für die aufgrund ihrer psychischen Struktur die Doppelresidenz überhaupt nicht in Frage kommt, die wirklich eines „Hauptnestes“ bedürfen.
Es gibt Fälle wo eine Doppelresidenz denkunmöglich ist, dies bei schweren Verhetzungen des Kindes gegen einen Elternteil, Gewalt etc. In diesen Fällen dauern die Pflegschaftsverfahren mit ihren Gutachten leider noch immer viel zu lange.
Es empfiehlt sich mit Unterstützung einer Rechtsberatung/Rechtsanwalts Regelungen /Vereinbarungen zu finden, die es ermöglicht ganz individuell- zum Wohl des Kindes- auf den Einzelfall einzugehen.

Zu Fragen rund um Obsorge, Kontaktrecht, Doppelresidenzmodell vereinbaren Sie bei Familienrechtsanwältin Katharina Braun einen Termin unter office@rechtsanwaeltin-braun.at