Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Ärzterecht: Krankenanstalten- Arbeitszeitgesetz neu

Ärzte haben im Durchschnitt eine Wochenarbeitszeit von 46,4 Stunden. 30 % arbeiten 60 Stunden, 11 % 70 Stunden und 5,1 % sogar 80 Stunden pro Woche.
Aufgrund einer EU Rüge kam es nun zu einer Novellierung des Krankenanstalten- Arbeitszeitgesetz. Demzufolge soll bis 2021 die Arbeitszeit sukzessive reduziert werden.
Nachfolgend die Neuerungen im Überblick:
• Etappenweise Verkürzung der Dienstdauer
• Senkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 48 Stunden bis zum Jahr 2021
• Durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Ärzten ab 1. Jänner 2015 nur noch mit ihrer schriftlichen Zustimmung länger als 48 Stunden (Opt-Out)
• Jederzeitiges Widerrufsrecht und Benachteiligungsverbot für die schriftliche Zusage für längere Wochendienstzeiten als 48 Stunden, wenn das Opt-Out nicht in Anspruch genommen wird
• Bei Inanspruchnahme der Opt-Out-Option ab dem Jahr 2015 eine maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden, vom Jahr 2018 bis Mitte des Jahres 2021 bis zu 55 Stunden
• Ab Mitte des Jahres 2021 keine Opt-Out-Option mehr und eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden
• Möglichkeit, in einzelnen Wochen weiterhin bis zu 72 Stunden zu arbeiten, diese müssen aber innerhalb eines vier- bzw. sechsmonatigen Durchrechnungszeitraums ausgeglichen werden
• Ab Mitte des Jahres 2021, wenn die 48-Stunden-Woche verpflichtend ist, Ausdehnung des Durchrechnungszeitraums auf 52 Wochen, sofern eine Betriebsvereinbarung getroffen wird

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2014_I_76/BGBLA_2014_I_76.pdf