Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Jugendstrafvollzug

In Österreich liegt die Strafmündigkeit bei Vollendung des 14. Lebensjahres ( in der Schweiz ist diese im Übrigen bereits mit 10.Jahren festgesetzt, in Russland, außer bei Verbrechen wie Mord mit 14, jedoch erst mit 16). Im Jahr 2003 wurde das im 3. Gemeindebezirk situierte Jugendgefängnis aufgelöst ( im Jahr 2005 schloss mit Graz das letzte eigenständige österreichische Jugendgericht). Der Plan eines eigenen Jugendstrafgefängnisses ist seit dem Vorjahr vom Tisch. In Wien ( Justizanstalt Josefstadt) ist der Jugendstrafvollzug, wenn auch in einem gesonderten Trakt, so doch im selben Gebäude wie der Erwachsenenstrafvollzug etabliert. Zu Beginn des Vorjahres befanden sich 38 Jugendliche in Haft.
Jugendliche Häftlinge sollten in einem regulären Gefangenenhaus nichts zu suchen haben, verfestigen sich dort nur negative Verhaltensweisen.
Es sollten, wie auch grundsätzlich vorgesehen ,Jugendliche ausschließlich in speziellen Einrichtungen, wie Wohneinrichtungen, betreut und beaufsichtigt werden.