Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Kinderbetreuungsgeldkonto und Papamonat neu ab März 2017

Kinderbetreuungsgeld und Papamonat neu ab März 2017

Künftig werden die Pauschalvarianten, von denen die Eltern eine auswählen mussten, von einem flexiblen Kinderbetreuungsgeldkonto abgelöst.

Nimmt nur ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch, wird dem Konto ein Betrag von knapp € 12.400,– gutgeschrieben, und zwar für eine Dauer von 12 bis 28 Monaten. Innerhalb dieses Rahmens kann der Elternteil die tatsächliche Dauer frei wählen. Beanspruchen beide Eltern das Kinderbetreuungsgeld, gibt es einen Betrag von nicht ganz € 15.450,­­– für 15 bis 35 Monate. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird es auch weiterhin geben.

€ 1.000,– Partnerschaftsbonus

Teilen sich die Eltern das Kinderbetreuungsgeld und damit die Kinderbetreuung im gleichteiligen Verhältnis, zumindest aber im Verhältnis 40 :60 erhält jeder Elternteil einen Bonus von je € 500,– also insgesamt € 1.000,–
Familienzeitbonus

Unterbricht der Vater innerhalb der ersten 91 Tage nach der Geburt seine Erwerbstätigkeit für einen Monat bekommt er den Familienzeitbonus von maximal € 700,–. Anspruchsvoraussetzung ist unter anderem die vollversicherte Erwerbstätigkeit des Vaters ein halbes Jahr unmittelbar vor der Familienzeit. Gleichzeitig mit dem Kinderbetreuungsgeld kann der Vater den Familienzeitbonus aber nicht beziehen. In diesem Fall reduziert sich das Kinderbetreuungsgeld um den Familienzeitbonus.

Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus stehen ( wie bisher) selbständig und unselbständig Erwerbstätigen grundsätzlich unter den gleichen Bedingungen zu.

Unselbständig Tätige haben gegenüber dem Arbeitgeber keinen Rechtsanspruch auf Gewährung der Familienzeit.