Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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2018: Neuigkeiten Familienbeihilfe, Mietvertragsgebühr, GmbH Gründung und mehr

2018 Neuigkeiten bei Familienbeihilfe, Geringfügigkeitsgrenze, Mietvertragsgebühr, GmbH Gründung und Ehe für homosexuelle PaareAnhebung der Geringfügigkeitsgrenze von monatlich € 428,05 auf € 452,70.
Im Zuge der Wertanpassung wurde die Familienbeihilfe mit Jahresbeginn um 1,9 Prozent erhöht. Die Familienbeihilfe beträgt damit ab Jahresbeginn für Kinder ab der Geburt € 114,–, ab drei Jahren € 121,90, ab zehn Jahren € 141,50 und ab 19 Jahren € 165,10.
Seit 1.11.2017 sind Mietverträge über Wohnräume von der Entrichtung einer Mietvertragsgebühr befreit. Bei gemischter Nutzung ( daher Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles teilweise zu Wohnzwecken aber auch Geschäftszwecken) ist dann keine Mietvertragsgebühr zu entrichten, wenn die zu Wohnzecken benutzte Fläche jene zu anderen Zwecken übersteigt. Mietverträge über Geschäftsräume sind weiterhin zu vergebühren.

Ab 1.1.2019 werden auch in Österreich gleichgeschlechtliche Paare heiraten, heterosexuelle Paare eine eingetragene Partnerschaft eingehen können. Bisher konnten nur heterosexuelle Paare heiraten und homosexuelle Paare eine eingetragene Partnerschaft eingehen.

Erleichterung bei einer GmbH Gründung

Ab dem 1.1.2018 ist bei einer Gründung einer GmbH, die nur aus einer Gesellschaft besteht, der zugleich der einzige Geschäftsführer der Gesellschaft ist, eine Gesellschaftsgründung unter Verwendung einer sich auf den gesetzlichen Mindestinhalt beschränkenden Errichtungserklärung ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts und Notars und daher aufwand- und kostenschonend möglich. Eine Rechtsberatung bei Gründung in Anspruch zu nehmen ist trotzdem empfehlenswert.