Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Geplant: Strengere Strafen für Schulschwänzen

Geplant: Strengere Strafen für Schulschwänzen

Künftig soll schulschwänzen mit einer Maximalstrafe von € 660,– Euro bedacht werden können, bisher liegt der Strafrahmen von € 110,– bis € 440,–. Bis dato wurden kaum Geldstrafen verhängt. Derzeit beginnt ein Verfahren wegen Schulschwänzen erst im Fall des unentschuldigten Fernbleibens im Ausmaß von 5 Tagen, 30 Unterrichtsstunden in einem Semester oder drei aufeinander folgenden Tagen. Der bisherige 5 Stufen "Deeskalationsplan" bestehend ( dies unter Einschaltung von Direktor, Schulpsychologen, Schulaufsicht und eventuell Jugendwohlfahrt) aus verpflichtenden Gesprächen mit Eltern und Schülern soll vereinfacht werden. Zukünftig sollen Schulleitung und Lehrer „Sofortmaßnahmen“ . wie Verwarnungen – setzen können. Fehlt der Schüler länger als 3 Tage, stelle dies jedenfalls eine Verwaltungsübertretung dar. Es ist abzuwarten ob es nun tatsächlich zu dieser Gesetzesänderung kommt.