Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Tierversuche

Immer wieder werden Tiere – und dies oft aus reiner Profitgier- in Tierversuchen furchtbaren Qualen ausgesetzt sowie dauerhaft geschädigt.

Aktueller Fall: die Automobilindustrie ließ in den USA Affen Abgase einatmen.
Die Affen mussten über Stunden Abgase einatmen. Obwohl die Tiere versucht wurden mit Cartoons still gehalten zu werden, zeigten die armen Tiere heftige Stresssymptome.
Im Übrigen der Versuch zeigte nicht einmal das gewünschte Ergebnis. Denn die Affen, die Abgase des modernen Diesels einatmen mussten, zeigten sogar mehr Entzündungszeichen, als die Affen welche Abgase eines alten Ford Pickups einatmen mussten.
Eine bloße Entschuldigung des Konzerns, wie geschehen, sollte hier wohl hoffentlich nicht ausreichen.

Es wäre allgemein wünschenswert wenn mehr Geld für Testungen von Alternativen zu Tierversuchen ( diese zum Teil wie die Zellkulturtechnik grundsätzlich bereits vorhanden) in die Hand genommen werden würde.

Auf EU Ebene ist für die Erforschung der Alternativen zu Tierversuchen das Europäische Zentrum zur Validierung alternativer Methoden ( European Union Reference Laboratory for alternatives to animal testing, EURL- ECVAM) mit Sitz in Ispra ( Italien) zuständig.

In Österreich gilt seit dem 1. Jänner 2013 das Tierversuchsgesetz 2012 (TGV 2012).

Das Tierversuchsgesetz 2012 definiert einen Tierversuch als „ jede Verwendung von Tieren zu Versuchs-, Ausbildungs-oder anderen wissenschaftlichen Zwecken…., die bei den Tieren Schmerzen, Leiden, Ängste oder dauerhafte Schäden—verursachen kann.“ Ein Tierversuch liegt bereits dann vor, wenn die Beeinträchtigungen, die den Tieren voraussichtlich zugefügt werden, zumindest jener Belastung entsprechen, die durch einen Kanüleneinstich ( Nadeleinstich) verursacht werden.“

Tierversuche dürfen gemäß § 5 Tierversuchsgesetz nur zu folgenden Zwecken durchgeführt werden:

1. Grundlagenforschung oder
2. translationale oder angewandte Forschung zur
a) Verhütung, Vorbeugung, Diagnose oder Behandlung von Krankheiten oder anderen Anomalien oder deren Folgen bei Menschen, Tieren oder Pflanzen oder
b) Beurteilung, Erkennung, Regulierung oder Veränderung physiologischer Zustände bei Menschen, Tieren oder Pflanzen oder
c) Verbesserung des Wohlergehens der Tiere und Produktionsbedingungen für die zu landwirtschaftlichen Zwecken aufgezogenen Tiere oder
3. Entwicklung und Herstellung sowie Qualitäts-, Wirksamkeits- und Unbedenklichkeitsprüfung von Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln und anderen Stoffen oder Produkten, wenn dies zur Erreichung der in Z 2 genannten Ziele erforderlich ist, oder
4. Schutz der natürlichen Umwelt im Interesse der Gesundheit oder des Wohlergehens von Mensch oder Tier oder
5. Forschung im Hinblick auf die Erhaltung der Arten oder
6. Ausbildung an Hochschulen oder Ausbildung zwecks Erwerb, Erhaltung oder Verbesserung von beruflichen Fähigkeiten oder
7. Forensische Untersuchungen.

Tierversuche zur Testung von Kosmetika sind in Österreich bereits seit 1999 unzulässig und wurden seit 2004 auch durch die EU schrittweise verboten. Seit dem 11. März 2013 dürfen kosmetische Fertigprodukte und Bestandteile solcher Produkte in der EU grundsätzlich nicht mehr an Tieren getestet und auch nicht mehr vermarktet werden.
Festzuhalten ist jedoch, dass für Botox- Handelsname/ Überbegriff für ein Produkt, das aus dem Bakteriengift Botulinumtoxin hergestellt wird, nach wie Tierversuche durchgeführt werden. Botulinumtoxin wird vom Bakterium Clostridium Botulinum gebildet, dass verdorbenen Fleischkonserven vorkommen kann.
Botulinumtoxin- Produkte sind als Medikamente zugelassen, weshalb das Tierversuchsverbot hier nicht greift. Außerdem gelten sie nicht als Kosmetika, weil sie injiziert und nicht bloß aufgetragen werden. Tiere erleiden in den Versuchen rund um die Faltenglättung viel Leid.

Tierversuchsgesetz 2012:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008142

In Österreich werden jährlich an über 200.000 Tieren Tierversuche vorgenommen.
Weltweit werden jährlich zwischen 100 und 300 Millionen Versuchstiere verwendet. Der Großteil davon in den USA mit ca 70 Millionen Tieren. In der EU sind es ca 11 Millionen Tiere pro Jahr.

Handelsblatt Tierversuche