Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Unternehmensgründung im Ausland/Teil 2

CEE – Raum, Italien: Auch weniger exotische Destinationen locken.

Östliche Länder bieten mehr Rechtssicherheit. Und Italien wirbt massiv für Jungunternehmer.

Wenn von Sitzverlegungen oder Niederlassungsgründungen im Ausland die Rede ist, denkt man oft ans Abwandern in mehr oder weniger exotische Steueroasen. Die angestrebten Ziele liegen aber oft viel näher.

Der Schwerpunkt der österreichischen Investitionen liege nach wie vor im CEE- Raum und Ex – Jugoslawien, konstatiert Ferdinand Graf, Partner bei Graf & Pitkowitz Rechtsanwälte. Den dortigen Jurisdiktionen bescheinigt er, auf einem guten Weg zu sein: „ Die Rechtsordnungen entwickeln sich ständig in Richtung mehr Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit. Auch die Umsetzungsfreudigkeit steigt.“ Die Behörden wenden die modernen Gesetze also in zunehmendem Ausmaß auch wirklich an.

Vor allem eines lockt Unternehmer in den Osten: „ Die Körperschaftssteuersätze der meisten Länder im CEE – Raum liegen unter dem österreichischen Steuersatz“, so Steuerberater Harald Galla. Wichtig sei es jedoch, für die Investitionsentscheidung auch Kriterien wie Produktivität, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Kaufkraft zu berücksichtigen. Graf warnt außerdem davor, sich allzu mutig vorzuwagen. Je weiter man in den Osten gehe – etwa in die Ukraine oder nach Kasachstan – ,desto schwieriger werde das Terrain. „Die Rechtssicherheit sinkt, und bei Streitigkeiten mit lokalen Partnern ist die Rechtsdurchsetzung mehr als fraglich.“

Noch eine Destination in unserer Nachbarschaft wirbt im Moment heftig um Investoren: Italien. Allen Problemen zum Trotz hat es auch wirklich Verlockendes zu bieten. „ Seit heuer haben Unternehmer unter 35 Jahren dort die Möglichkeit, mit ganz wenig Stammkapital eine Gesellschaft zu gründen, so Rechtsanwalt Andreas Eustacchio, Kanzlei Eustacchio & Schaar. Das werde auch gern genützt. Problematisch sei jedoch das dort geltende Arbeitsrecht: Es sei schwieriger als in Österreich, einen Arbeitnehmer zu kündigen. „ Auch leben die Behörden, was viele überrascht, keinen Laissez – faire – Stil.“ Sie seien, ganz im Gegenteil, sehr rigide in ihrer Kontrolle und es herrsche ein strenger Formalismus.

Autor: Mag. Katharina Braun, veröffentlicht in „die Presse,“ am 27.9.2012