Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Zahnarzt wehrt sich gegen Roman

Ein österreichischer Kabarettist bringt einen Roman heraus. Hauptfigur dieses Romans ist ein Zahnarzt. In dem Roman begeht dieser Zahnarzt nach Auftrag absurde Diebstähle.

Tatsächlich trägt ein Grazer Zahnarzt denselben Namen. Der Arzt verklagte den Kabarettisten auf Schadenersatz wegen rund € 25.000,–. Dies da nach Erscheinen des Buches ihn eine Vielzahl an Leuten und insbesondere Patienten darauf angesprochen hätten, ob er tatsächlich vorbestraft sei. In weiterer Folge sei es dann auch zu einem Patienten- und sohin Umsatzausfall gekommen.

Das Oberlandesgericht Wien (GZ 4 Ob 154/ 13w) ließ jedoch den Zahnarzt mit seiner Klage abblitzen. Dies da den Autor im Vorhinein keine Recherchepflicht getroffen habe, ob es den Zahnarzt wirklich gebe. Die Romanschilderung grenze ans Absurde und schließe eine Verwechslung mit einer realen Person aus.

Das seinerzeitige Interesse des Autors „beim Verfassen des Romans seine mannigfaltigen Figuren phantasievoll ohne Hemmnisse zu entwickeln“ stehe über dem Interesse echter Namensträger. Tatsächlich, so das Höchstgericht, wäre zu erwarten, dass Leute die den Kläger kennen, belustigt – allenfalls schadenfroh- lächeln, keinesfalls sich aber gegen eine medizinische Behandlung durch den Kläger entscheiden.