Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Wann wird Headhunting verwerflich?

Das Abwerben von Mitarbeitern ist nicht verboten- allzu aggressive Methoden aber schon.

Wenn Topmitarbeiter bei der Konkurrenz landen, hatte nicht selten ein Headhunter seine Hände im Spiel. Die Möglichkeiten für Unternehmen, sich dagegen zur Wehr zu setzen, halten sich jedoch in Grenzen. „Das Abwerben von hochqualifzierten Mitarbeitern durch Headhunter ist grundsätzlich nicht verboten“, so Rechtsanwältin Ulrike Kargl aus Wien.

Unzulässig sei es lediglich, „verwerfliche Mittel anzuwenden oder verwerfliche Ziele zu verfolgen“. Das bestätigt auch Arbeitsrechtspezialistin Katharina Körber – Risak von Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte: „Die Judikatur betont, dass der Markt ein enden wollendes Reservoir an interessanten Arbeitskräften hat, und dass Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an der Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation haben.“

Verleiten zum Vertragsbruch?

Verwerflich wäre es etwa, wenn der Headhunter zum Vertragsbruch verleitet, indem er die Übernahme einer Konventionalstrafe durch den neuen Arbeitgeber zusagt. Auch wiederholtes Anrufen ist verpönt, ebenso die Fortsetzung des Gesprächs, wenn der Kandidat offenkundig kein Interesse hat. Dasselbe gilt für unaufgefordertes Besuchen am Arbeitsplatz. Der Anruf könne außerdem eine verbotene Werbung im Sinne des Telekommunikationsgesetzes darstellen, so Körber- Risak. Die Kontaktaufnahme über Plattfomren wie Xing könne dagegen – angesichts des Zwecks solcher Foren und des freiwilligen Registrierens potentieller Jobkandidaten- kaum unlauter sein.

Arbeitgebern, die auf Unterlassung klagen wollen, empfiehlt Kargl, alle Hinweise auf sittenwidriges Verhalten zu sammeln. Laut Ralf Peschek, Partner bei Wolf Theiss, sind Fälle, in denen einem Headhunter ein Wettbewerbsverstoß vorgeworfen wird, aber äußerst selten. Meist erfahren Arbeitgeber gar nichts vom Abwerbungsversuch – Mitarbeiter erwähnen derlei höchstens in Gehaltsverhandlungen.

Autor: Mag. Katharina Braun, veröffentlicht in „ die Presse,“ am 27.1.2012