Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Papamonat jetzt für Alle, werden nun in Österreich tatsächlich mehr Männer in Karenz gehen?

Fotocredit Doris Mitterer

Mit September 2019 gilt nun der Papamonat für Alle. Arbeitgeber haben kein Einspruchsrecht mehr. Geregelt ist dies im Väterkarenzgesetz.

Bis dato sind nur wenig Männer in Österreich in Karenz gegangen. Ändert daran nun wesentlich etwas der österreichische Papamonat für Alle.

Bereits zuvor waren im Kinderbetreuungsmodell 20 % der Bezugsdauer beim Kindergeld nicht auf den Partner übertragbar. Ebenfalls gab es bereits einen Partnerschaftsbonus. Dieser steht Eltern zu, die Kinderbetreuungsgeld zu annähernd gleichen Teilen beziehen. Der Partnerschaftsbonus beträgt je Elternteil € 500,– insgesamt für beide Elternteile also € 1000,- an Einmalzahlung. Jeder Elternteil kann den Partnerschaftsbonus gleichzeitig mit Kinderbetreuungsgeld bei dem für ihn zuständigen Krankenversicherungsträger beanspruchen. Die Beantragung des Partnerschaftsbonus ist aber auch noch später möglich. Der Partnerschaftsbonus ist jedoch spätestens binnen 124 Tagen ab dem letzten Tag der Auszahlung des letzten Kinderbetreuungsgeldes ( für beide Eltern) zu beantragen.

Der Familienzeitbonus beträgt aktuell 22,60 Euro täglich, somit gesamt rund € 700,- monatlich. Der Familienzeitbonus wird später vom Kindergeldkonto abgezogen. Die Euro 700,– liegen unter einem monatlichen Durchschnittseinkommen und führt der Bezug zudem zu einer Reduktion des Kindergeldkontos. Der Familienzeitbonus stellt daher keinen finanzieller Anreiz dar. Laut Familienministerium sollen innerhalb der ersten zwei Jahren rund 11.000 Väter den Familienzeitbonus beantragt haben.

In Schweden hat jeder Elternteil einen persönlichen, nicht übertragbaren Anspruch auf – von den insgesamt 16 Monaten- zwei Monate bezahlten Elternurlaub. Hierdurch wird in Schweden bewirkt, dass viele Väter Elternurlaub auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Auch in Island sind drei von neun Monaten einer sehr gut bezahlten Elternkarenz für Väter reserviert. In Island bekommt der karenzierte Elternteil 80 % des Letztgehalts.
Laut Studien sei im Übrigen eine Karenzdauer von 14 Monaten am Geeignetsten einen Karriereabstieg nach der Karenz und andauernde Einkommenseinbußen möglichst zu verhindern. Denn fehlende Erwerbszeiten oder eine Einschränkung der Erwerbstätigkeit infolge Teilzeit bringt später auch einen geringen Anspruch auf Pension mit sich. Eine Teilzeittätigkeit bringt viele Alleinerzieherinnen in prekäre Verhältnisse.

In Österreich nahmen bis dato sehr wenig Männer die Väterkarenz in Anspruch. Im Dezember 2017 lag laut Statistik Austria der Anteil der Männer beim Bezug an Familienleistungen bei nur 3,8 % ( im Dezember 2016 waren es 4,2 Prozent). Väterkarenz im eigentlichen Sinne bedeutet aber auch, dass sich eben der Vater um das Kind kümmert, während die Frau dem Erwerb nachgeht.

Es ist fraglich ob an dieser Gesamtsituation das „Papamonat für Alle“ etwas ändert. Denn vor allem im nichtstädtischen Bereich ( aber sogar auch da) gilt nach wie vor eine Frau die relativ kurzfristig nach der Geburt arbeiten geht als Rabenmutter. Eine solche Mutter muss sich dann oft Sätze wie „ Ja, warum hast Du Dir dann überhaupt ein Kind angeschafft“ sagen lassen. Ein 12 Stunden Tag ist der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht zuträglich. Viele Frauen arbeiten im Dienstleistungssektor ( Frisör, Gastronomie etc.) da gibt es kein home office.
Selbst vor einer Geburt verdienen Männer im Durchschnitt bei gleicher Ausbildung mehr als Frauen. So verdienen Jungakademikerinnen um Durchschnitt 420 Euro weniger als die männlichen Uniabsolventen, nach fünf Jahren liegt der Unterschied bei 545 Euro.

Solange aber Frauen eben weniger als Männer verdienen, wird oft innerhalb der Familie die Entscheidung getroffen, dass eben die Frau beim Kind zuhause bleibt. Die Frau trifft diese Entscheidung für die Familie. Bei mir als Scheidungsanwältin sitzen dann viele dieser Frauen Jahre später, um bitter erkennen zu müssen, dass ihnen diese Einkommenseinbußen nicht abgegolten werden.

Die Wiener Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun verfügt über jahrelange Expertise im Familienrecht. Sie steht für Interviewanfragen und Vorträge rund um das Thema Familienrecht ( inklusive Reformbedarf/ Reformmöglichkeiten) zur Verfügung.