Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Rechtliche Anforderungen an eine Arzthomepage

Gestaltung einer Arzthomepage

Wie sonst auch, ist es dem Arzt auch auf seiner homepage untersagt unsachliche, unwahre oder das Standesansehen beeinträchtigende Informationen zu verwenden. Erlaubt sind jedoch sachliche Informationen über Kenntnisse und Fähigkeiten des Arztes, die dieser durch Aus- und Weiterbildung erworben hat.

Impressumspflicht nach dem E- Commerce Gesetz ( § 5 ECG) sowie Mediengesetz (§ 25 MedienG)

Folgende Mindestinformationen sind leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung zu halten:

  • Name des Betreibers
  • Adresse
  • Kommunikationsdaten wie Telefon, Fax, Email, Internetadresse
  • Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht ( etwa bei einer Gruppenpraxis in der Rechtsform einer OEG);
  • einen Hinweis auf die Zugehörigkeit zur Ärztekammer des Bundeslandes;
  • die Berufsbezeichnung und den Mitgliedstaat, in dem diese verliehen wurde;
  • einen Hinweis auf die berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu diesen ( Verweis auf das Ärztegesetz, abrufbar unter www.ris.bka.gv.at/bundesrecht);
  • die Umsatzsteuer- Identifikationsnummer ( sofern vorhanden)

Honorarangaben sind erlaubt, jedoch müssen diese gemäß § 5 Abs 2 ECG so angeführt werden, dass sie ein durchschnittlich aufmerksamer Betrachter leicht erkennen und zuordnen kann. Es muss eindeutig erkennbar sein, ob es sich um Bruttopreise handelt, zudem müssen alle sonstigen Abgaben und Zuschläge angegeben sein.

Seit dem Inkrafttreten der Novelle des Mediengesetzes am 1. Juli 2005 gilt für Websites zusätzlich zu den Informationspflichten nach dem ECG eine Offenlegungspflicht nach § 25 Mediengesetz.

Für die sogenannten „kleinen Websites,“ daher solchen die nur der Präsentation eines Unternehmens sowie der Produkte oder Leistungen eines Unternehmens dienen, und darüber hinaus keinen die öffentliche Meinungsbildung beeinflussenden Informationsgehalt aufweisen, gilt eine beschränkte Offenlegungspflicht:

Name/Firma des Medieninhabers

Unternehmensgegenstand des Medieninhabers

Wohnort/Sitz des Medieninhabers.

Werden auf einer Website Verweise ( links) auf fremde Internetseiten gesetzt, so ist nach § 17 ECG der Linksetzer für diese Informationen dann nicht verantwortlich, wenn

 

  • er von einer rechtswidrigen Tätigkeit oder Information keine tatsächliche Kenntnis hat und
  • keine fahrlässige Unkenntnis in Bezug auf die rechtswidrige Tätigkeit oder Information besteht, oder
  • er den Link nach Erlangung der Kenntnis oder des Bewusstseins von der Rechtswidrigkeit unverzüglich entfernt hat.

Es ist ratsam Verlinkungen so zu setzen/ platzieren, dass für den Nutzer klar erkennbar ist, dass man auf eine fremde Website wechselt ( dies etwa durch eine besondere Markierung).

Vorsicht ist geboten bei der Verwendung von Grafiken, Fotos, Musik und Texten aus dem Internet, dies da es sich hierbei um urheberrechtlich geschützte Werke handeln kann.