Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
Logo: Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun

Steuerreform: Immobilienübertragung innerhalb der Familie wird teurer

Aktuell errechnet sich bei Übertragung von Immobilien im Familienkreis die Grunderwerbsteuer in der Höhe von 2 % des dreifachen Einheitswerts. Der dreifache Einheitswert ist jedoch in aller Regel bedeutend niedriger als der tatsächliche Verkehrswert der Immobilie. Die Steuerbelastung war also bislang verhältnismäßig niedrig. Nunmehr soll ab 1.1.2016 der Ermittlung der Grunderwerbsteuer ausschließlich der Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie zugrunde gelegt werden. Hierdurch entsteht eine höhere Steuerbelastung. Vorgesehen ist ein abgestufter Prozentsatz. Für eine Liegenschaft mit einem Verkehrswert von bis zu € 250.000 werden 0,5 % Grunderwerbsteuer fällig, bis € 400.000 sind es 2 %, darüber 3,5 %.

 Übersicht: Was kostet künftig voraussichtlich das Verschenken/Vererben einer Immobilie in der Familie?

Einheitswert                 Verkehrswert                      bis 2015       ab 2016

€ 20.000,–                   € 200.000,–                           € 1.200,–     € 1000,–

€ 30.000,–                     € 300.000,–                         € 1.800,–       € 2.250,–

€ 40.000,–                     € 500.000,–                        € 2.400,–         € 7.750,–

€ 90.000                     €  1.000.000,–                     € 5.400,–         € 25.250,–

( Berechnung unter der Annahme eines Verkehrswertes von etwa dem Zehnfachen des Einheitswertes)

Zum Thema Immobilienertragsteuer:

In der Praxis immer wieder Thema: Keine Befreiung von der Immobilienertragsteuer, wenn die Immobilie zwar dem Hauptwohnsitz des Erblassers gedient hat, aber nicht dem Erben und die Immobilie von dem Erben verkauft wird.

Es empfiehlt sich daher zur Vermeidung einer höheren Steuerbelastung eine innerhalb der Familie geplante Immobilienübertragung noch im Jahr 2015 vorzunehmen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Rechtsanwältin Braun.