Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Ende mit dem Wildwuchs für Schönheitsoperationen

Das ästhetische Operationsgesetz (ÄstOpG) regelt die Voraussetzungen für die Durchführung von Schönheitsoperationen.

So sind Schönheitsoperationen für Menschen die noch nicht 16 Jahre alt sind nicht erlaubt.

Lesen Sie mehr in dem Artikel von Rechtsanwältin Braun im Magazin Ärzteexklusiv.

Ärzteexklusiv- Ende mit dem Wildwuchs für Schönehitsoperationen