Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Abschaffung der sogenannten " Hacklerpension"

Die  Abschaffung der  sogenannten Hacklerpension  erhitzte die Gemüter. Sätze wie: „ 45 Jahre sind genug,“ aber auch „Jeder kann länger arbeiten, dann gibt’s auch keine Abzüge“ waren zu hören.

Die  Hacklerpension ermöglichte es  seit Jänner 2020 Männer nach 45 Beitragsjahren und Frauen nach 40 Beitragsjahren vor Erreichen des Regelpensionsalters abschlagsfrei in die Pension zu gehen. Ersatzzeiten wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit kommen nicht zur Anrechnung, weshalb die Hacklerpension für Arbeiter am Bau oft nicht in Frage kommt.

Diese abzugsfreie Gewährung der  Hacklerpension  brachte im Durchschnitt laut Pensionsversicherungsanstalt eine monatliche Erhöhung dieser Pensionsart um € 305,–brutto.

Befürworter der Abschaffung der abzugsfreien Gewährung argumentieren, dass die enorm hohen Kosten der Covid 19 Krise Einsparungen notwendig macht.

Auch seien Nutznießer der  abzugsfreien Hacklerreglung faktisch ausschließlich Männer gewesen. Als Ausgleich gebe es nun einen Frühstarterbonus in Höhe von € 60,–brutto. Dies für jene, die zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr bereits zu arbeiten begonnen haben und insgesamt 25 Versicherungsjahre vorweisen können.  Von diesem Bonus würden nun auch die Frauen profitieren.

Laut PVA kamen Bezieher einer vorzeitigen abschlagsfreien Alterspension im ersten Halbjahr 2020 im Durchschnitt auf € 2.966,- Euro monatlich brutto ( laut Sozialministerium fokussiert auf die Hacklerpension € 2.845,– brutto im Monat).  Im Vergleich die durchschnittliche Alterspension liegt bei € 2.064,– Euro und bei Frauen in Höhe von € 1.251,–. 

Ein Haushaltsbudget, und sohin auch jenes der Frau und der Kinder, ist abgestellt auf das monatliche Nettoeinkommen der erwerbstätigen Partner. Dieses Einkommen ist auch Bemessungsgrundlage von Unterhaltsverpflichtungen. So kam die Hacklerpension sehr wohl auch den Frauen – wenn auch indirekt- zugute.  Dies wird aber nicht kommuniziert. Selbst unter Berücksichtigung des Frühstarterbonus verbleibt also bei der Hacklerpension im Vergleich zur Rechtslage Jänner 2020 ein durchschnittliches Bruttominus von Euro  245,–.  So manches österreichisches Familienbudget, welches oft einen Kredit umfasst, wird nun deutlich enger zu schnüren sein. Der Argumentation, des „länger Arbeiten können“ um keine Abzüge hinnehmen zu  müssen,  ist entgegen zu halten, dass ältere Arbeitsnehmer am Arbeitsmarkt, dies zumal im Zusammenhang mit den derzeit hohen Arbeitslosenzahlen, kaum eine Chance am Arbeitsmarkt auf Vermittlung haben.  Ende September waren von 409.000 Arbeitslosen rund 116.000 älter als 50 Jahre.

 

Wenn nun die Kosten des neu eingeführten Frühbucherbonus gleich der mit der Abschaffung der abschlagsfreien Hacklerregelung Kostenersparnis sein sollen, so bedarf es wohl noch mehr transparenter Kommunikation um die Sinnhaftigkeit dieser Pensionsreform nachvollziehbar zu machen.

Für Geschlechtergerechtigkeit: Pensionssplitting

Generell sollte für ein geschlechtergerechteres Pensionssystem in Österreich ein Pensionssplitting eingeführt werden. Bei diesem System werden die Pensionsgutschriften zwischen den Ehepartnern aufgeteilt.  Ein derartiges Splitting, wenn  im Vergleich zum deutschen Modell in abgeschwächter Form, wurde zum wiederholten Mal auch bei uns in Österreich angekündigt. Dieses System scheint aber nun wieder vom politischen Handlungsradar verschwunden.

Die Einführung eines derartigen Splittings  könnte es aber auch mit sich bringen, dass die österreichische Sozialgesetzgebung endlich entrümpelt wird und  Ehefrauen  künftig der demütigende Weg erspart bliebe, bei einer  Scheidung den Ehemann  geradezu  anbetteln zu müssen, dass dieser die Scheidungsklage einbringt. Denn neben anderen Voraussetzungen erhält der geschiedene Partner bei einer Ehedauer von zumindest 15 Jahren nur dann die Witwenpension wie bei aufrechter Ehe, wenn der andere Partner die Scheidungsklage  einbringt und auch das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe übernimmt.  Das stößt zu Recht bei Rechtsberatungen auf viel Unverständnis und birgt viel Konfliktpotential.

Frauen waren bereits die großen Verlierer der Pensionsreform 2004. Denn seitdem fließen auch schlechte Erwerbs und Nichterwerbszeiten in die Pensionsberechnung.  Zuvor wurden die 15 einkommensstärksten Jahre zur Pensionsbemessung heran gezogen. Auch darüber wird nicht mehr gesprochen.