Achtung: ein angenommenes Anbot ist verbindlich
Achtung: Überschnelles Handeln, welches sehr teuer werden kann. Gerade bei Hitze tendieren Menschen unüberlegte Handlungen zu setzen. So mehren sich abermals im Sommer Anfragen rund um Immobilienangebote, welche zu schnell unterfertigt wurden. Nimmt dieses unterfertigen Angebot der Verkäufer an und enthält das Angebot die wesentlichen Vertragsbestandteile ( die sogenannten essentialia negotii) wie Kaufpreis, genaue Beschreibung Kaufobjekt, Parteien so ist der Käufer an das Anbot gebunden. Es handelt sich bei einem Anbot eben nicht um eine reine Interessensbekundung. Der Verkäufer kann den Käufer auf Zuhaltung klagen. Das bedeutet Forderung des Kaufpreises gegen Übergabe der Liegenschaft. Bei Fremdfinanzierung ( daher Kreditaufnahme) ist es daher wichtig in das Anbot hinein zu nehmen: „vorbehaltlich der Finanzierungszusage“. Unrichtig ist jedenfalls auch die Annahme eines allgemeinen Rücktrittsrecht bei Immobilien für Konsumenten. Nein, das gibt es nicht. Gemäß § 30 a KSchG gibt es eine Rücktrittsmöglichkeit nur wenn die Immobilie einem dringenden Wohnbedürfnis dient und die Erklärung am Tag der ersten Besichtigung abgegeben wurde. Der Rücktritt ist binnen einer Woche nach der Vertragserklärung abzugeben. Nicht möglich ist es auch natürlich einseitig nach der Anbotsunterfertigung wesentliche Vertragsbestandteile wie zB Tausch der kaufenden Partei ( Käufer will, dass statt ihm ein Unternehmen kauft) abzuändern.
Rücktritte nach einem verbindlich angenommenen Anbot bedürfen also der Zustimmung der anderen Partei und sind meist mit höheren Abschlagszahlungen ( Schadenersatz) verbunden. Hinzu kommen noch Zahlungsansprüche des Maklers. Gut erinnerlich ist mir der Fall bei dem eine Frau gemeinsam mit ihrem damaligen Freund ein Anbot für eine Immobilie unterzeichnete. Der Freund stellte sich im Nachhinein als Betrüger heraus und tauchte auf Nimmerwiedersehen ab. Die von diesem im Stich gelassene Frau war verzweifelt. Sie verfügte alleine nicht über die finanziellen Mitteln für den Ankauf. Der Verkäufer forderte von dieser die Zuhaltung des Kaufs. Es konnte letztlich eine für die Frau gute Lösung gefunden werden.

Achtung: ein angenommenes Anbot ist verbindlich , veröffentlicht am .