Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Achtung: nachfragen und genau hinschauen!!

Um heutzutage anzuecken reicht es schon Fragen zu stellen, nachzuhaken. Das ist bedenklich und nicht hinzunehmen.
In Artikel I des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes heißt es: „ Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“

Oft wird vom Wesentlichen durch eine Vielzahl von Nachrichten abgelenkt, oder auch das Gegenüber mit Fachausdrücken ermüdet. Viele Menschen, trauen sich nicht nachzufragen. Dies aus der Angst als dumm oder schwierig zu gelten. In der Rechtsberatung kommt nicht selten hervor, dass Menschen etwas unterschrieben haben, obwohl ihnen der Vertragsinhalt nicht genau verständlich war.

Viele lassen sich mit Aussagen wie “ Das war schon immer so. Da gibt es keine Änderung“ abspeisen.
Doch das stimmt natürlich nicht. Denn Gesetze müssen immer wieder geänderten Anforderungen angepasst werden. Es stimmt auch nicht, dass man gegen Großkonzerne machtlos sei. Es braucht jedoch immer Menschen, die sich was trauen.
Einer von diesen ist Heinrich Staudinger, Pionier der österr. Crowd Funding Szene und Gründer des Unternehmens GEA Waldviertel.
Nachfolgend ein link zu dem Film, in welchem sich der Unternehmer mit Humor dem Thema beschäftigt, dass Internetgiganten an der Steuer vorbeiarbeiten:

https://www.i-magazin.com/die-welt-ist-nicht-bedroht-von-ozonloechern-sondern-von-arschloechern/

Film über Heinrich Staudinger ( Film von Nicole Scherg)

http://www.daslebenistkeinegeneralprobe.at/

Über den Mut, die Liebe, die Wirtschaft und das Leben.
Zitate Staudinger:
" Veränderung erzwingen wir durch anderes Handeln.
Es gibt so viele wichtige Sachen im Leben, die mit Geld überhaupt nichts zu tun haben.
Es gibt im Leben nichts Wichtigeres als das Leben.
Das Leben und Leben lassen. Das Einkaufen können, was der andere macht, das zahlen können und sich daran freuen, dass der andere davon leben kann. Das ist das was wir eigentlich in unserer Kultur verlernt haben.“

Wer fragt hat mehr vom Leben und übers Reden kommen die Leute zsam.
Draußen aus der Komfortzone ist das Leben zwar mühsamer, aber auch spannender.

Auch wir Rechtsanwälte haben immer wieder neue Wege zu beschreiten und tragen dazu bei, dass sich die Rechtsprechung entwickelt und Gesetze adaptiert werden. Das macht die Juristerei auch so spannend und ist diese Aufgabe auch durch keinen Roboter zu ersetzen.

Weiterführende Info zu dem Thema: Internetgiganten und Steuer

Für Waren, die zB in den USA, Asien oder Südafrika online gekauft und importiert werden, sind bis zu 22 Euro von der (einfuhr) umsatzsteuer befreit ( EU- Verordnung zur Zollbefreiung, EG 1186/2009). Das bedeutet das Sendungen bis Euro 22,– steuer und zollbefreit sind ( „ Kleinstpaketgrenze“). Die Einfuhrumsatzsteuer ist mit der Umsatzsteuer vergleichbar, die bei Lieferungen und Leistungen innerhalb der EU anfällt. Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern, wird die Einfuhrumsatzsteuer eingehoben.
Derzeit gelangen etwa 560 Millionen Pakete jährlich im Cross Border – Handel über chinesische Versandhändler in die Europäische Union. 97 Prozent davon steuerbefreit. Österreich entgehen hierdurch rund 150 Millionen Euro.
Laut dem Handelsverband komme es immer wieder zu Falschdeklarierungen, daher Waren mit einem höheren Preis werden mit einem Wert unter 22 Euro deklariert.
Es gelten ungleiche Marktbedingungen.

Ab 1. Jänner 2021 fällt die Zollfreigrenze für Waren bis zu Euro 22,– Euweit, E- Commerce Richtlinie 2017/2455. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32017L2455&from=DE

Die EU begründet den Wegfall der 22 Euro Freigrenze mit Marktungerechtigkeit und Missbrauchspotential, dies weil ausländische Pakete oft, entgegen dem tatsächlichen Preis, mit weniger als Euro 22, deklariert werden.

In der Schweiz wurde die Zollfreigrenze bereits Anfang 2019 abgeschafft.
In Österreich hat im September 2019 der Nationalrat die Abschaffung der Euro 22 Freihandelsgrenze für Kleinpakete aus Drittstatten beschlossen. Sollten die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer für Sendungen unter 22 Euro bereits früher vorliegen, soll die Steuerlücke in Österreich noch vor dem 1.1.2021 geschlossen werden.
Das Steuerreformpaket enthält bereits ab 2020 eine Plattformhaftung. Plattformen wie Amazon haften, wenn Marktplatzhändler auf deren Plattformen keine Umsatzsteuer bezahlen. In Deutschland und Großbritannien ist dies bereits jetzt der Fall. Ab 2021 wir hierzu ebenfalls eine EU- weite Regelung in Kraft treten.

https://www.diepresse.com/5447115/steuerbetrug-mit-china-paketen-kostet-osterreich-120-millionen-euro

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190920_OTS0067/aus-fuer-22-euro-grenze-wichtig-steuerbetrug-kostet-oesterreichische-steuerzahler-eine-halbe-million-euro-pro-taghttps://www.parlament.gv.at/PAKT/AKT/SCHLTHEM/SCHLAG/J2019/176Nationalrat.shtml