Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Ärger mit den Fluglinien!

Ärger mit den Fluglinien

 

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In letzter Zeit passiert es des Öfteren, dass Flugpassagiere stundenlang am Airport ausharren müssen und mit einer großen Verspätung am Zielflughafen ankommen. Obwohl hier die EU Verordnung EG Nr. 261/2004 ( eine gewisse Wartezeit vorausgesetzt) eine Ausgleichszahlung vorsieht, zeigt die anwaltliche Praxis, dass sich viele Fluglinien tot stellen. Auf emails erhält man meist von den Fluglinien nur ein automatisiertes Mail mit einer Bearbeitungsnummer. Eine konkrete Antwort, geschweige denn Geld erhält man jedoch nicht. Beim Kundenservice erreicht man meist niemanden persönlich und das Chatten mit einem Avatar verlauft sich im Sande.

Mitunter bekommt man dann über die Fluglinie einen link zu einem Flugentschädigungsportal, bei welchem man seine Rechte geltend machen kann. Auf den ersten Blick mag es so aussehen, dass diese kostenlos arbeiten. Tatsächlich beträgt deren Beteiligung aber dann bis zu 30 % der Ausgleichszahlung und mehr.

Das ist nicht im Sinne des Erfinders.

Rechtsanwältin Katharina Braun bietet daher ein Service ein, womit dem Mandanten tatsächlich keine Kosten entstehen bzw diesem die volle Entschädigung verbleibt. Das Prozessrisiko übernimmt diesfalls Rechtsanwältin Braun. Diese erhält im Fall des Obsiegens / Gewinnens des Prozesses die Rechtsanwaltskosten von der Gegenseite.

 

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Die Praxis zeigt, dass die Fluglinien es oft darauf ankommen lassen, dass Klage  bei Gericht eingebracht wird. Sobald dann ein Gerichtstermin feststeht wird oft der Klagsanspruch sogleich anerkannt.

Eine Übernahme der Betreibung der Entschädigung erfolgt unter folgenden Bedingungen:

  1. Gegenständlich ist der Zielflughafen  in Wien gelegen.
  2. Sie haben noch niemanden anderen mit der Betreibung der gegenständlichen Entschädigung beauftragt, widrigenfalls Sie Rechtsanwältin Braun schadenersatzpflichtig werden.
  3. Korrespondenz mit Rechtsanwältin Braun ausschließlich über mail. Rechtsanwältin Braun meldet sich von sich aus, wenn es etwas neues gibt oder es Fragen geben sollte.
  4. Sie schicken Ihr Anbot zur Mandatsübernahme an office@rechtsanwaeltin-braun.at, dies unter Angabe folgender Informationen im mail ( dies in einem mail):
  • Flugdatum/ Flugdaten
  • Anzahl und Namen der Passagiere, samt den jeweiligen Geburtsdaten und den jeweiligen Adressen
  • Abflugort und Zielflughafen
  • Dauer der Verspätung
  • Grund der Verspätung
  • Wurden Sie von der Verspätung vorab in Kenntnis gesetzt, wenn ja, wie und wie lange vor dem Abflug
  • Kontonummer, auf welche im Falle des Obsiegens/ Prozesses, nach Einlangen auf dem Konto der Rechtsanwältin Braun, das Geld von Rechtsanwältin Braun zur Überweisung gebracht wird
  • Wurde ein Alternativflug angeboten, wenn ja, mit wieviel Verspätung als der ursprüngliche Flug kam dieser am Zielflughafen an.
  • Wenn mehrere Personen betroffen sind, teilen Sie uns mit welche Person von diesen als Kläger auftritt. An die als Kläger/ Klägerin genannte Person erfolgt im Falle des Obsiegens / Gewinnens des Prozesses, sobald das Konto auf dem Kanzleikonto von Rechtsanwältin Braun, eingelangt ist, die Überweisung. Die Aufteilung an andere Beteiligten obliegt dann im Innenverhältnis dem von ihnen genannten Kläger bzw. Klägerin.
  • Was haben Sie von der Fluglinie konkret erhalten, dies zB für Konsumation, oder Übernachtung?
  • Dem mail sind von Ihnen folgende Unterlagen beizulegen:

Flugtickets, Rechnungen

  • Übermittlung bisheriger eigener außergerichtlicher Korrespondenz

 

Bedenken Sie, dass es natürlich Gründe geben kann bei welcher trotz Verspätung die Fluglinie nicht entschädigungspflichtig wird, dies zB bei Unwetter.

Sollten mehrere Personen von der Verspätung betroffen sein ( zB Sie sind als Familie geflogen) wählen Sie bitte  für das Verfahren eine Person welche als Kläger/ Klägerin auftritt. Die Personen, welche nicht klagen, müssen sodann eine Abtretungserklärung unterschreiben, welchen Ihnen Rechtsanwältin Braun im Falle der Übernahme des Mandats per mail übermittelt und welche von den betroffenen Personen  zeitnahe unterfertigt Rechtsanwältin Braun zu retournieren ist. Zur Erklärung ein Beispiel:  eine Mutter fliegt mit ihrem Mann und den zwei volljährigen Söhnen. Die Familie entscheidet sich, dass die Mutter als Klägerin auftritt, dies wird sodann als Klägerin geführt. Die Entschädigung erfolgt sodann für alle vier beteiligten Personen auf das von Ihnen genannte Konto.

 

Die Ausgleichszahlung beläuft sich laut der EU Verordnung wie folgt:

  1. a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,
  2. b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,
  3. c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.

 

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Rechtsanwältin Braun übernimmt aber auch andere Probleme mit Fluglinien, zB wenn die Fluglinie rechtswidrig die Beförderung verweigert hat. So kam es vor, dass eine Fluglinie eine Beförderung aufgrund der Nichtvorlage eines PCR Tests verweigerte. Dies obwohl dies zu diesem Zeitpunkt weder die nationalen Bestimmungen noch die Bestimmungen des Abflugorts oder die zu diesem Zeitpunkt geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluglinie vorsahen.

 

Sollte es sich um den Fall der Geltendmachung eines solchen sonstigen Schadensanspruchs handeln.

So ersuchen wir Sie diesfalls um folgende Informationen:

  • Anzahl und Namen der Passagiere, samt den jeweiligen Geburtsdaten und den jeweiligen Adressen
  • Abflugort und Zielflughafen
  • Sachverhaltsdarstellung
  • Kontonummer, auf welche im Falle des Obsiegens/ Prozesses, nach Einlangen des Geldes durch die Gegenseite auf dem Konto der Rechtsanwältin Braun, das Geld von Rechtsanwältin Braun zur Überweisung gebracht werden soll
  • Wenn mehrere Personen betroffen sind, teilen Sie uns mit welche Person von diesen als Kläger auftritt. An die als Kläger/ Klägerin genannte Person erfolgt im Falle des Obsiegens / Gewinnens des Prozesses, sobald das Konto auf dem Kanzleikonto von Rechtsanwältin Braun, eingelangt ist, die Überweisung.
  • Dem mail sind folgende Unterlagen beizulegen:

Flugtickets, Rechnungen ( alle welche den Schaden betreffen, zB Buchungskosten für anderen Flug, Mietwagen, Übernachtung, wenn Koffer verloren oder beschädigt wurde, Rechnung/ Kosten des alten Koffers, Rechnung des neuen Koffers, Kosten der verlorenen/ beschädigten Gewandes, Telefonkosten etc.) Bitte alles mit Belegen.

  • Übermittlung bisheriger eigener außergerichtlicher Korrespondenz

Beachten Sie, dass es bei der Geltendmachung sonstiger Schadenersatzansprüchen meist sehr wohl zur Durchführung einer Gerichtsverhandlung kommen kann. Diesfalls daher Ihre Einvernahme und / oder die anderer Beteiligter bei Gericht erforderlich sein kann.

Nachfolgend Beispiel eines Presseberichts zu dem Thema von Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun

https://www.pressreader.com/austria/kleine-zeitung-steiermark/20210802/282016150370200

 

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Bitte um Beachtung: alle Unterlagen und Informationen sind bitte in einem mail  an Rechtsanwältin Katharina Braun zu übermitteln. Mehrere Mails durch eine anfragende Person werden nicht bearbeitet.

 

Beachten Sie bitte, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine  Übernahme des Mandats durch Rechtsanwältin  Katharina Braun gibt.

Erhalten Sie binnen einer Woche ab Ihrer Anfrage keine Rückmeldung von Rechtsanwältin Braun, so erfolgt keine Übernahme. Eine Begründung der Nichtübernahme  durch Rechtsanwältin muss nicht erfolgen.

Voraussetzung für die Übernahme ist, dass insgesamt eine Entschädigung von zumindest € 600,– geltend gemacht wird.

Beachten Sie bitte, dass zur Gewährleistung dieses Services es erforderlich ist die Korrespondenz straff zu halten. Bitte um Verständnis Telefonate werden nicht geführt.

 

Rechtsanwältin Braun wird Sie über Neuigkeiten von sich aus informieren. Fluglinien lassen sich im Durchschnitt 20 Tage aber auch mehr mit der Überweisung Zeit.  Man muss leider etwas Geduld haben.

 

Mit Ihrer Anfrage stimmen Sie ausdrücklich der Datenverarbeitung durch Rechtsanwältin Katharina Braun zu. Diese unterliegt selbstverständlich der anwältlichen Verschwiegenheitsverpflichtung.

 

https://www.rechtsanwaeltin-braun.at/datenschutz/