Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Amazon: Rechtsstreit um die Festplattenabgabe

Amazon: Rechtsstreit um die Festplattenabgabe – Endlich Klarheit

Die Urheberrechtsnovelle, die bereits im Jahr 2015 in Kraft getreten ist, bleibt hartnäckig in den Medien. Kernstück der Novelle war die Festplattenabgabe für „Speichermedien jeder Art.“ Dies hat zur Folge, dass nun für alle Geräte mit einer Festplatte Abgaben gezahlt werden müssen, die dann von „Austro-Mechana“ nach bestimmten Quoten an die heimischen Künstler verteilt werden, um so den Verlust durch die gesetzlich erlaubten Privatkopien auszugleichen.

Nach langem Verhandeln mit Groß- und Kleinunternehmen konnte doch noch eine Einigung erzielt werden, wonach Entgelte ab 2012 für verkaufte Smartphones und ab 2010 verkaufte Tablets zu bezahlen sind. Nur ein Großkonzern weigerte sich vehement dagegen: Amazon.

Die Begründung des US-Internetriesen fußte auf zwei großen Argumentationssträngen:

Zum einen wehrte sich dieser gegen die Festplattenabgabe mit dem Argument, dass diese gegen das EU-Diskriminierungsverbot verstoße, dies da sich die Auszahlung auf in Österreich lebende KünstlerInnen beschränkt.

Zum anderen prangerte Amazon an, dass die Rückerstattung der Abgaben, für Privatpersonen, die die Festplatten nachgewiesener Maßen nicht für Kopien verwenden, zu schwierig sei. Rückerstattungsanträge von Privatpersonen wurden von der Geschäftsleitung abgelehnt und es sei mit einem viel zu großen Mehraufwand verbunden jeden einzelnen Kunden ob seiner Absichten zu prüfen.
Der OGH hat nun, im Anschluss an die Vorabentscheidung des EuGH, zu Gunsten der Verwertungsgesellschaft Austro Mechana und gegen Amazon entschieden. „Der Hersteller oder Importeur ist zur Zahlung verpflichtet, wenn er an einen Wiederverkäufer oder einen privaten Endnutzer liefert; keine Zahlungspflicht besteht demgegenüber bei einer Lieferung an nicht private Endnutzer“, so der OGH. Amazon muss nun innerhalb der nächsten drei Jahre den geforderten Betrag überweisen.

Geschrieben von Verena Wodniansky, Mitarbeiterin der Rechtsanwaltskanzlei Katharina Braun

Bei Fragen zum Urheberrecht vereinbaren Sie bitte einen Beratungstermin unter office@rechtsanwaeltin-braun.at