Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Der Arzt als Zeuge

Immer wieder muss ein Arzt bei Gericht als Zeuge aussagen. Wann kann/muss nun ein Arzt seine Aussage verweigern/ wann nicht?

Hierzu ist kurz folgendes zu sagen:

  • Im gerichtlichen Strafverfahren besteht für Ärzte kein generelles Aussageverweigerungsrecht. Ein Recht zur Verweigerung der Aussage besteht nur für Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapeuten ( geregelt ist dies in € 157 StPO).
  • Im Zivilverfahren gilt aufgrund der ZPO, dass der Zeuge in Bezug auf Tatsachen, über die er nicht aussagen würde können, ohne eine ihm obliegende staatlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit zu verletzen, die Aussage verweigern darf, wenn er nicht gültig von seiner Verschwiegenheit entbunden worden ist.

Doctor sitting in his studioWurde der Arzt von seiner berufsrechtlich bestehenden Verschwiegenheitspflicht entbunden, ist er berechtigt, auszusagen. Will er sich trotz Entbindung von der Verschwiegenheit durch den Patienten der Aussage entschlagen, hat er die Gründe dafür geltend zu machen. Letztlich entscheidet das Gericht, ob er aussagen muss oder nicht.

Auch wenn keine Entbindung durch den Patienten vorliegt kann vom Gericht die Verpflichtung zur Verschwiegenheit durchbrochen werden. Dies wenn die Offenbarung des Geheimnisses nach Art und Inhalt zum Schutz höherwertiger Interessen der öffentlichen Gesundheitspflege oder der Rechtspflege unbedingt erforderlich ist. Hierbei ist die Aussage auf jene Bereiche zu beschränken, die zum Schutz der genannten Interessen unbedingt notwendig sind. Die Erwähnung der Bereiche öffentliche Gesundheitspflege und Rechtspflege ist nicht abschließend. Vielmehr können noch andere Interessen in Betracht kommen, die eine Durchbrechung der Verschwiegenheit ermöglichen. Vor der Aussage im Zivilprozess ist daher eine Interessenabwägung vorzunehmen.

Die Entbindung von der Verschwiegenheit kann jederzeit vom Patienten widerrufen werden. Daher empfiehlt es sich bei Entbindungserklärungen von Patienten, die nicht aktuell sind, oder bei sonstigen Zweifeln an der vorliegende Erklärung unbedingt mit dem Patienten zur Klärung, ob die Entbindung immer noch aufrecht ist, Kontakt aufzunehmen. Weiters empfiehlt sich die Dokumentation des Ergebnisses dieser Nachfrage.