Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Facebook: Lover muss nicht Beziehungsstatus seiner Freundin auf Facebook kontrollieren

Ein gehörnter Ehemann wollte von dem Lover seiner Frau den Ersatz der ihm entstandenen Detektivkosten in Höhe von Euro 8.000,– fordern, und blitzte mit dieser Klage jedoch ab.

Der Oberste Gerichtshof erkannte, dass die Frau bei ihrem Geliebten zwar immer von dem Beziehungsthema abgelenkt habe,  dies aber bei dem Mann keine Nachforschungspflicht ausgelöst habe. Die Frau habe bei den Treffen mit dem Mann keinen Ehering getragen.

Es gebe, so der Oberste Gerichtshof, keine generelle Pflicht den Beziehungsstatus seines Sexualpartners auf facebook zu checken.