Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Frauenwahlrecht

Frauenwahlrecht

Vor 100 Jahren, nämlich genau am 16.2.1919, fand in Österreich die erste Wahl statt, bei der Frauen wahlberechtigt waren. Dieses Wahlrecht wurde von den Frauen kräftig in Anspruch genommen. So nahmen 82 Prozent der wahlberechtigten Frauen ihr Wahlrecht wahr. Die erste Ministerin hatte Österreich im Jahr 1966: Grete Rehor, welche für 4 Jahre Sozialministerin war. Unter den ersten weiblichen Abgeordneten waren u Hiledegard Burjan, Adelheid Popp und Gabriele Proft.

1957 trat in Österreich das Mutterschutzgesetz in Kraft.

Bis in die 70 er Jahre galt der Ehemann als Oberhaupt der Familie ( „pater familias“), wollte eine Frau einen Bankvertrag musste der Ehemann mitunterschreiben, der Mann konnte es der Frau verbieten einem Erwerb nachzugehen.

In den 70 er Jahren wurde die einvernehmliche Scheidung eingeführt, der Mann galt nicht mehr länger als Oberhaupt der Familie.
1984 beenden die ersten Gendarminnen ihre Ausbildung.

1989: uneheliche Kinder werden ehelichen Kindern gleichgestellt, Vergewaltigung in der Ehe wird bestraft.

Aktuell sind 68 der 183 österreichischen Abgeordneten Frauen.

Viele Frauen mit Kindern arbeiten Teilzeit, oder sind ( zumindest ein paar Jahre) ganz zuhause. Dies bedeutet einmal weniger Eigenpension. Österreich kennt kein verpflichtendes Pensionssplitting wie Deutschland. Es gibt auch keinen Betreuungsunterhalt für die Lebensgefährtin, wenn diese aufgrund Kinderbetreuung keinem Erwerb nachgehen kann bzw. nur eingeschränkt arbeiten kann.

Zu notwendigen Reformen siehe auch Artikel von Rechtsanwältin Katharina Braun im „Standard“

https://derstandard.at/2000094268700/Viel-Reformbedarf-im-Familienrecht

Es bleibt also nach wie vor viel zu tun.