Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Neues Gesetz: Illegale Straßenrennen in Deutschland – Verschärfung der Strafen

Immer wieder finden – insbesondere bei schönem Wetter- illegale Autorennen auch auf österreichischen Straßen statt. So gelten die Salzburger Straßen über die Landesgrenzen hinweg als Rennstrecke, und werden auch ausländische Raser angezogen. In Wien gilt in etwa die Triester Straße als Anziehungspunkt für illegale Raser. Die Raser gefährden hierbei nicht nur ihre eigene Sicherheit, sondern auch die der Allgemeinheit. Immer wieder gibt es bei diesen Rennen Tote, Schwerverletzte. Die mit diesen Rennen verbundenen Gefahren sind daher keinesfalls kleinzureden. Das ist kein Streich, sondern drohen hier sehr ernste Gefahren.

In Österreich haben die Raser zwar mit der monatelangen Abnahme des Führerscheins ( was aber de facto die Raser vom Autofahren oft nicht abhält) und mit Geldstrafen zu rechnen, auch steigt die Haftpflichtversicherung für den Fall eines Schadens im Zuge eines illegalen Straßenrennens aus. Doch ist es fraglich ob diese Maßnahmen ausreichend sind die Lust an der Durchführung von illegalen Straßenrennen zu nehmen.
Deutschland hat bezüglich der illegalen Straßenrennen nun ein neues Gesetz eingeführt. Durch den § 315d deutsches Strafgesetzbuch stellt sowohl die Veranstaltung eines illegalen Straßenrennens aber auch die Teilnahme an einem solchen einen eigenen Straftatbestand dar. Wer ihn verwirklicht, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Führt das Rennen zu einer Gefährdung eines Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Wer bei einem Straßenrennen einen Menschen tötet, schwer verletzt oder eine größere Anzahl von Menschen verletzt, kann zu einer Freiheitsstarfe von zehn Jahren verurteilt werden. Das Gesetz ist seit Oktober dieses Jahres in Kraft.

Besonders für die Raser in Deutschland abschreckend: das Gericht kann ( dies auch bei Mietfahrzeugen) die Einziehung des Fahrzeugs bestimmen. Das Fahrzeug wird dann Staatseigentum. Bei dieser Maßnahme ( und auch der Entscheidung ob die Einziehung des Fahrzeugs im Einzelfall nur vorüber gehend) ist auf die Verhältnismäßigkeit zu achten. Gegen die Einziehung des Fahrzeugs kann Beschwerde eingelegt werden. Gerichtsverfahren dauern jedoch, und ist bei einem Mietfahrzeug von dem Mieter während dieser Zeit weiterhin dem Vermieter Miete und der Versicherung die Prämie zu bezahlen.

Mittlerweile sind die ersten Fahrzeuge in Deutschland eingezogen worden.

Die Handhabung dieses neuen Gesetztes und die Rechtsprechung hierzu in Deutschland wird sich erst zeigen. Möglicherweise gibt das deutsche Gesetz dem österreichischen Gesetzgeber Anregung für eine entsprechende Gesetzesadaptierung auch für illegale Rennen auf Österreichs Straßen.