Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Jugendliche: Schönheitsoperationen und Tätowierungen

Schönheitsoperation an Jugendlichen

Bei 16- bis 18-Jährigen dürfen Schönheitsoperationen nur durchgeführt werden, wenn eine psychologische Beratung erfolgt ist. Der Eingriff bedarf der Einwilligung des Erziehungsberechtigten und des Patienten, wobei eine Frist von mindestens zwei Wochen zwischenärztlicher Aufklärung und der Einwilligung eingehalten werden muss. Die Behandlung oder Operation darf zudem erst vier Wochen nach der erfolgten Einwilligung stattfinden. Für unter 16-Jährige ist die Durchführung Eingriffe ohne medizinische Indikation aufgrund der damit verbundenen Gefahren für den noch im Wachstum begriffenen Körper komplett verboten. Aber auch für Jugendliche ab 16 Jahren ist zu beachten, dass sich der Körper noch im Wachstum befindet und sollte daher mit Eingriffen zugewartet werden.
Geregelt sind die Schönheitsoperationen im Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (ÄsthOpG)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007939

Tätowierung von Jugendlichen
Personen, die sich piercen oder tätowieren lassen möchten, müssen schriftlich in die Behandlung einwilligen.
Grundsätzlich brauchen Personen unter 18 Jahren für ein Piercing zusätzlich die Zustimmung der Eltern. Diese Einwilligungspflicht entfällt bei Minderjährigen zwischen 14 und 18 Jahren, wenn zu erwarten ist, dass die gepiercte Stelle innerhalb von 24 Tagen heilt. Das Piercen von Minderjährigen unter 14 Jahren ist generell verboten.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002568

Bereits unser Vorfahre Ötzi war tätowiert. In den USA sind – so Schätzungen- jeder Vierte tätowiert. In Europa sind es rund zehn Prozent der Bevölkerung; bei den 18- bis 27 Jährigen sogar 25Prozent. Tattoos liegen nach wie vor im Trend.
Beim Tätowieren sollte man sich jedenfalls bewusst sein, dass viele Tattoos später nicht gänzlich entfernt werden können. So können mit Laser nur schwer bis gar nicht die Farben gelb, violett und weiß entfernt werden. Auch Farbmischungen, aus welchen aber die meisten Tattoo- Farben bestehen, sind schwer entfernbar. Die Folge kann sein, dass Tattoo nicht verschwindet, sondern nur verblasst oder seine Farbe ändert. Grundsätzlich gilt. Je heller der Farbton, desto schwieriger die Entfernung. Ein weiteres Problem ist die chemische Stabilität der Tattoo – Farben. Bestimmte Zusammensetzungen wie bei Metallic – Farben sind sehr lichtecht. Was für eine Langlebigkeit des Tattoos spricht, zeigt sich oft auch sehr resistent gegen den Laser und sohin problematisch bei der Entfernung. Ähnlich verhält es sich mit fluoreszierenden Farben, wie sie für UV- Tattoos eingesetzt werden. Bei der Entfernbarkeit des Tattoos kommt es auch darauf an wie tief die Farbpartikel ins Gewebe gestochen wurden. Von Bedeutung bei der Entfernung auch der Hauttyp des Tätowierten. Denn je ähnlicher der Hauttyp dem tätowierten Material ist, desto stärker werden bei einer Laserbehandlung die natürlichen Pigmente mit aufgehellt. So dass es passieren kann, dass die Umrisse des Tattoos als Hellzeichnung bestehen bleiben. Eine Laserbehandlung ist – auch das sollte man bevor man sich tätowieren läßt- durchaus mit Schmerzen verbunden.
Kommt es zu einer chirurgischen Entfernung des Tattoos, sogenannte Exzision, so ist eine Vernarbung meist nicht zu vermeiden. Solche Exzisionen werden meist dann gemacht, wenn es aus medizinischen Gründen notwendig ist, das tätowierte Material zu entfernen.
Profi- Tattoos gänzlich zum Verschwinden zu bringen, gelingt meist nicht. Zudem ist zu beachten, dass die gesundheitlichen Folgen einer Tätowierung noch nicht wirklich auszumachen sind. So beobachten manche Tätowierte körperliche Reaktionen rund um die tätowierte Stelle. Sei dies allergischer oder auch toxischer Natur. Laut einer amerikanischen Studie, diese veröffentlicht im Jahr 2015 ( Mitautorin der Studie Dr. Marie Leger, Hautärztin am New York University Langone Medical Center in New York City) könne eine Tätowierung ( Mit) Ursache für ein geschwächtes Immunsystem sein. Ein Großteil der Farbe, die Pigmente, werden vom Körper abtransportiert. Wohin ist derzeit jedoch noch unklar ( Studien dazu u.a. von der Universität Regensburg in Deutschland). Die Tattoo Farben sollen sich in den Lymphknoten anreichern. Viele Inhaltsstoffe der Tattoofarben sind nicht genau bekannt. Folgen eines Tattoos können u.a. allergische Reaktionen ( Kontaktdermatitis), Rötungen, nässende Wunden und sogenannte Fremdkörpergranulome ( Gewebewucherungen) sein.

Es ist daher wichtig vor einer Tätowierung sich von einem Arzt beraten zu lassen. Eine Tätowierung sollte jedenfalls nur von einem Fachmann durchgeführt werden. Die Tätowiernadel muss Original verpackt sein. Offene Tattoo- Farben können eine Brutstätte für Keime sein. Daher ist Hygiene in einem Tattoostudio außerordentlich wichtig.
Zu bedenken ist zudem, dass ein Tattoo eine Einschränkung in der Berufsauswahl/ am Arbeitsmarkt darstellen kann. ( Schönheits)trends unterliegen einem steten Kommen und Gehen. Viele nun in die Jahre gekommene einstige coole Teens bereuen jetzt sehr ihr Hirschgeweih am Gesäß, und schauen damit ganz schön alt und gar nicht mehr cool aus.