Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Kuriose Rechtsfälle

Veröffentlicht ( auszugsweise) in „ AnwaltAktuell“

Zusammengestellt von Rechtsanwältin Katharina Braun

www.rechtsanwaeltin-braun.at

Manchmal gibt es in der Rechtspraxis Rechtsfälle welche an Schrägheit so manche Abendserie weit überbieten. Foto Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun Fotocredit Doris Mitterer

Arbeitsunfälle der besonderen Art:

Die Franzosen sind bekanntlich ein sinnliches Volk, mit viel Verständnis für die Befriedigung der sexuellen Bedürfnisse. So wurde der Tod eines Mannes, welcher auf Geschäftsreise Sex mit einer fremden Frau hatte, als Arbeitsunfall eingestuft. Die Ehefrau hat nun Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Rentenzahlung.

In Deutschland wiederum kam ein Beamter im Zuge seines  Nickerchens am Schreibtisch derart hart auf dem Boden zu Fall, dass sich dieser die Nase  brach. Auch dies wurde als Arbeitsunfall eingestuft, sodass sich der der Schläfer über eine Zahlung der Unfallversicherung freuen kann.

Wäre vergleichbares auch in Österreich denkbar. Wohl nicht. Denn die österreichischen Gerichte prüfen ob der Unfall im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (dem Job) oder der Privatsphäre des Dienstnehmers erfolgte. Schlafen, Essen, Waschen, Wechseln der persönlichen Wäsche, aber auch Sex fallen grundsätzlich in den privaten Bereich. Jedoch kann eine private Tätigkeit dann dem Job zuzurechnen sein, wenn diese auf Dienstreise besonderen (gefährdenden) Momenten unterliegt. Das wäre zB dann der Fall, wenn das Verrichten der Toilette oder das Duschen nur im Freien möglich wäre, und dann in etwa ein Löwe über einen herfällt.

Passend zum Fall des schlafenden Mitarbeiters: Manchmal dürfte es sogar so sein, dass die Abwesenheit bzw. Untätigkeit eines Mitarbeiters selbst dem Arbeitgeber, dies sogar jahrelang, nicht auffällt. So geschehen im Fall eines spanischen Beamten beim städtischen Wasserwerk. Dieser sei seit mindestens sechs Jahre nicht zur Arbeit erschienen.  Die Abwesenheit des Mannes fiel erst auf, als er eine Auszeichnung für seine 20 jährige Dienstzeit erhalten sollte. Der Beamte entgegnete, dass er aus politischen Gründen auf einen inhaltsleeren Posten abgeschoben worden sei, und doch hin und wieder im Büro erschienen sei. Im Büro habe er sich die Zeit dann mit philosophischer Literatur vertrieben.

  • Teure Affäre

Bei uns in Österreich kann es dem Geliebten eines verheirateten Menschen passieren, dass dieser sich mit einer hohen Detektivrechnung konfrontiert sieht. Dies wenn der Ehepartner die Liaison von einem Detektiv observieren lassen. In einigen Staaten der USA drohen dem Geliebten aber noch astronomisch anmutende zusätzliche Schadenersatzforderungen.

Den Medien zufolge, hat in den USA ein Gericht in North Carolina einen Mann, der sich mit einer verheirateten Frau einließ, verpflichtet dem Ehemann umgerechnet Euro 685.000,– an Schadenersatz zu bezahlen. Grundlage des Urteils soll ein Gesetz aus dem 19. Jahrhundert sein. Dies ermöglicht es einem Ehepartner jemanden zu verklagen, den er für das Scheitern seiner Ehe durch unrechtmäßiges oder böswilliges Handeln verantwortlich macht. Dieses Gesetz, auf dem das Urteil basiert, besteht neben North Carolina in fünf weiteren US – Bundesstaaten.
Im gegenständlichen Fall soll die Ehefrau ihrem Mann mitgeteilt haben die Scheidung zu wollen, da der Mann zu viel arbeite und nie zu hause sei. In weiterer Folge habe der Ehemann dann erfahren, dass seine Frau eine Affäre mit dem Arbeitskollegen hat, welcher auch immer bei ihnen zuhause zu Gast gewesen sei. Den Berichten zufolge soll die Rechtsanwältin des Ehemannes in den USA jährlich mindestens einen solchen Fall vor Gericht bringen, und würden immer wieder sehr hohe Schadenszahlungen den betrogenen Ehepartnern zugesprochen werden.

In Österreich wären derartige Schadenersatzzahlungen undenkbar. Im Zuge der Beweiserhebung entstandene Kosten, wie die eines hinzugezogenen Detektivs, können jedoch sehr wohl vom Liebhaber/IN mit Erfolg eingefordert werden. Der Dritte hat jedoch dann nichts zu bezahlen, wenn dieser beweisen kann gar nicht gewusst zu haben, dass sein Verhältnis verheiratet ist. Dies kommt in der Praxis immer wieder vor. Denn immer wieder legen Verheiratete beim Fortgehen den Ehering ab.

  • Starhuhn, von Hund getötet.

 Es macht finanziell einen großen Unterschied ob ein „gewöhnliches“ Huhn oder ein Fernsehstar durch einen Hundebiss zu Tode kommt. So erkannte das Landesgericht Kleve in Deutschland einen Hundehalter auf € 615 Euro Schadenersatz. Der Schadenersatz setzt sich zum größten Teil aus den Trainerstunden, die das Huhn Sieglinde für die Vorbereitung ihres Filmauftritts konsumiert hatte, zusammen.

  • Freund verbrennt € 520.000,–

Ein Werkstattbesitzer bat einen Freund während seines zwei wöchigen Urlaubs  zum Jahreswechsel 2014/2015 während seiner Abwesenheit in  seiner Werkstatt nach den Rechten zu sehen. Als es kalt war, warf dieser die Heizung an, welche vom Freund still gelegt worden war. Der Freund zurück vom Urlaub, bekam einen Schock. Seien doch in der Heizung seine gesamten Ersparnisse gebunkert gewesen, welche nun in wahrsten Sinn in den Rauchfang gestoßen worden seien. Die Schadenersatzklage gegen den nunmehrigen Exfreund verlor jedoch der Werkstattbesitzer. Denn so, das Gericht, niemand habe damit zu rechnen, dass in einer Heizung Ersparnisse versteckt seien.

  • Sugardaddy

Ein älterer Mann vereinbarte mir einer Frau Sex sowie deren  Begleitung zu gesellschaftlichen Anlässen im Gegenzug für Geld.  Abgeschlossen wurde offiziell eine Teilzeitbeschäftigung als Hauswirtschafterin mit den Aufgaben Putzen, Wäschewaschen, Bügeln, Einkauf, Kochen gegen eine monatliche Bruttovergütung von € 460,–  sowie Urlaubsanspruch von 25 Tagen.

Tatsächlich sei es jedoch nur zwei bis 3 mal zu Sex gekommen. Die Frau sagte dem Mann den Sex mit ihm mit ihm abzulehnen. Die Frau klagte den Mann auf Entlohnung für Februar 2018, sowie Urlaubsabgeltung sowie die Übermittlung eines Arbeitszeugnisses.

Der Mann gab bei Gericht an, in die Frau insgesamt € 20.000,– investiert zu haben, dies u.a. in Form von Kurzreisen, der Zahlung eines Mietzuschusses sowie diversen Barzahlungen an die Frau.

Schließlich wurde der Mann vom Landesarbeitsgericht Hamm sowohl zu einer Urlaubsabgeltung als auch der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verurteilt. Denn auch Prostitution könne im Rahmen eines Arbeitsvertrags ausgeübt werden. Nicht zugesprochen wurde der Frau allerdings ein Entgelt, denn zum Einen fehle es zwar an einer Leistungspflicht zur Erbringung von sexuellen Dienstleistungen, der Mann habe sich aber auch nicht im Annahmeverzug befunden. Betreffend Haushaltsleistungen habe es der Frau an Leistungsbereitschaft gemangelt.

  • Die erste im All begangene Straftat der Menschheitsgeschichte

Die Astronautin Anne  Mc Clain soll von der internationalen Raumstation ISS aus illegalerweise auf das Bankkonto ihrer Expartnerin zu gegriffen haben. Die Sache flog auf, als die Bank auf Nachfrage der Expartnerin herausfand, dass Zugriffe auf das Konto von einem NASAnetzwerk vorgenommen worden waren- dies zu der Zeit als sich McClain im All befunden hatte.

  • Ein furchtbarer Stammgast

In München ließ ein 21 jähriger Bursch in seiner Pizzeria laufend anschreiben.  Dem nicht genug brach er eines Nachts in eben dieser Pizzeria ein, um am nächsten Tag mit dem erbeuteten Geld aus den Geldkassetten der Spielautomaten, in eben diesem Lokal eine Lokalrunde zu schmeißen und an den Automaten zu spielen. Der Wirt schöpfte allerdings angesichts der plötzlichen Finanzkraft Verdacht und melde diesen bei der Polizei.  Als der Mann widersprüchliche Aussagen bei der Polizei machte, kam es zu einer Durchsuchung seiner Wohnung, bei welcher die Polizei den Rest der Beute vorfand. Aufgrund seines Geständnisses und seiner bisherigen Unbescholtenheit wurde der Mann lediglich zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

  • Niederlande: Auf Tinder darf man sich nicht jünger machen .

Ein niederländisches Gericht verwehrte einem 69 jährigen Tindernutzer  ( Emile Ratelband) sein Geburtsdatum von 1949 auf 1969 zu verjüngen. Der Mann, ein in den Niederlande bekannter Motivationstrainer, meinte mit seinem tatsächlichem Geburtsdatum keine Chancen auf dem Datingmarkt zu haben. Der Richter meinte jedoch, dass die offizielle Streichung von Lebensjahren unerwünschte juristische und gesellschaftliche Folgen nach sich ziehen würde. Er verwies darauf, dass viele Rechte und Pflichten mit dem tatsächlichem Alter verbunden seien – etwa das Wahlrecht, die Schulpflicht oder auch die Altersversorgung.

  • Die Ehre eines Apfelkönigs

Ein Mann ( Marko Steidel) fühlte sich in einer brandenburgischen Kleinstadt ungerecht behandelt weil aus seiner Kandidatur als Apfelkönigin nichts wurde. Er meinte die Stimmen seien manipuliert worden, die Wahl solle für ungültig erklärt werden. Sein Anliegen schmetterte bei Gericht ab. Da half dem Mann auch die Argumentation nichts, dass die gewählte Apfelkönigin über keinen Führerschein verfüge. Die sei so das Gericht, keine Voraussetzung um das Amt einer Apfelkönigin ausüben zu können.

Mann ist geschockt, als er Frau nach Hochzeit erstmals ohne Make up sieht

In Algerien schleppte ein Mann seine Frau am Morgen nach der Hochzeit zu Gericht. Der Grund: er habe zuvor die Frau immer nur geschminkt gesehen, doch jetzt wo er sie ohne Make up sah, habe er erkannt, dass diese gar nicht so hübsch sei. Die Frau habe ihn betrogen. Ohne Make up könnte er seine Frau nicht wiedererkennen.

Klage gegen eine Partnervermittlungsagentur, wann ist eine Männervorauswahl nicht standesgemäß

In München wollte eine Adelige das von ihr an eine Partnervermittlung bezahlte Honorar in Höhe von € 5000,– wegen mangelnder Exklusivität der ihr vorgestellten Männer retour.  Die Frau hatte sich mit drei Männern getroffen. Mit keinem kam es zu einer Beziehung. Mit einem Herrn lehnte die Frau ein Treffen ab, zwei andere Männer lehnten es ihrerseits ab die Frau kennenzulernen.

Die Frau begehrte das Geld mit der Begründung zurück, dass die Partnervorschläge für sie unbrauchbar gewesen seien. Mit einem Arzt, einem Apotheker, einem Makler und einem PC Fachmann seien ihr lediglich Männer aus der gutbürgerlichen Schicht präsentiert worden. Zwei der Herren seien nur auf ein sexuelles Abenteuer aus gewesen, einer davon in einer festen Beziehung.  Das Amtsgericht München wies die Klage der Frau ab. Von einer mangelnden Exklusivität der Vorschläge sei nicht die Rede. Zumindest zwei der vorgeschlagenen Männer waren Akademiker, das entspreche einer gehobenen und gut verdienenden Gesellschaftsschicht.  Die Frau habe einen Vorschlag angelehnt, da ihr die Nationalität des Mannes nicht gefiel, sowie die Tatsache, dass seine Eltern Arbeiter waren. Der Vertrag enthielt nach Auffassung des Gerichts jedoch keine Einschränkung bezüglich der vorzuschlagenden Nationalitäten und auch keine Vorgaben bezüglich der Profession der Eltern der potentiellen Partner.

Verschütteter Kaffee in einem österreichischen Flugzeug stellt einen Unfall dar, für den eine Airline haftbar gemacht werden könnte.

Der Entscheidung des europäischen Gerichtshofs liegt ein Rechtsstreit zwischen einem sechsjährigen Mädchen, das durch seinen Vater vertreten wird, sowie der Insolvenzverwalterin der Niki Luftfahrt GmbH, zugrunde.  Gegenständlich ( noch) ungeklärt  warum der Kaffeebecher umkippte. Der Kaffee ergoss sich über die Brust des Mädchens, welches hierdurch Verbrennungen zweiten Grades auf etwa zwei bis vier Prozent der Körperoberfläche, sohin mittelschwere Verbrennungen, erlitt.  Die Airline argumentierte, dass sich bei dem Vorfall kein für die Luftfahrt typisches Risiko verwirklicht habe, sodass eine Haftung der Airline nicht in Frage käme. Die EU Richter sahen dies aber anders. Ein Unfall umfasst jeden an Bord eines Flugzeugs vorfallenden Sachverhalt, in dem ein bei der Fluggastbetreuung eingesetzter Gegenstand eine körperliche Verletzung eines Reisenden verursacht. Der EUGH entscheidet aber nicht über den nationalen Rechtsstreit, diese obliegt den österreichischen Gerichten. Hierbei wird dann u.a. auch ein allfälliges Mitverschulden geprüft werden.