Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Liegenschaftserwerb in einer Partnerschaft

coppia di innamorati nella nuova abitazione, casaSeit 2002 gibt es die Möglichkeit dass Lebensgefährten gemeinsam eine Eigentumswohnung erwerben können.

Oft stehen dann beide im Grundbuch,  dies ist jedoch nur im Verhältnis 50:50 möglich

Zerbricht die Partnerschaft kommt es dann oft zu Streitigkeiten wer die Wohnung behält bzw. wer im Veräußerungsfall wie viel Geld bekommt, dies insbesondere wenn einer der beiden mehr Geld investiert hat. Es empfiehlt sich hier unbedingt vorab (daher bereits wenn die Beziehung in Ordnung ist) zu regeln was im Trennungsfall zu geschehen hat.

So kann zB vertraglich vereinbart werden, dass einer der beiden die Wohnung behält und der andere mit einem Prozentsatz vom Verkehrswert oder auch einem ( wertgesicherten) Fixbetrag ausbezahlt wird.

Gibt es keinen Vertrag oder ist eine Einigung nicht möglich, so müsste zur Beendigung die Teilungsklage ( ein mitunter sehr kosten – und zeitintensives Verfahren) bei Gericht eingebracht werden.  Ist eine Naturalteilung ( daher Teilung in annähernd zwei gleiche Liegenschaftshälften) nicht möglich, so kommt es im Rahmen einer Zivilteilung zur gerichtlichen Feilbietung.

Sie planen gemeinsam mit Ihrem Lebensgefährten eine Liegenschaft zu erwerben?

Wir beraten Sie hierbei gerne.

Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun

office@rechtsanwaeltin-braun.at