Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Me Too

 

  Fotocredit Doris Mitterer, www.fotomitterer.at

 

Me Too zeigte viele Missstände auf. Die Wiener Rechtsanwältin Katharina Braun und andere Expertinnen im Magazin " Miss" über die weitere Entwicklung.

 

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Die Metoo Kampagne geht  auf die Aktivistin Tarana Burke zurück, welche bereits im Jahr 2006  die Phrase metoo verwendete. Dies  um auf die  Problematik des sexuellen Missbrauchs von afroamerikanischen Frauen hinzuweisen.

 

MeToo war enorm wichtig um auf die Thematik von (Macht) missbrauchs hinzuweisen, auf das  Ausnutzen des oft gegebenen Machtgefälles zwischen Mann und Frau  hinzuweisen.

 

Verjährung

Durch die Reform des Strafgesetzbuches ( dies mit 1. Jänner 2016) wurde die Würde eines Menschen stärker geschützt und Delikte gegen Leib und Leben unter strengere Strafe gestellt. Das betraf vor allem Sexualdelikte. Der Tatbestand der sexuellen Belästigung (§ 218 StGB) wurde präzisiert.

Demnach sind entwürdigende und intensive Berührungen, die jemanden in der Würde verletzen, strafbar. Ist davon eine Körperstelle betroffen, die der Geschlechtssphäre zuordenbar ist – Stichwort „Pograpschen“ -, drohen nun bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.

Außerdem wurde der Paragraf 205a („Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“) neu eingezogen. Damit sind nun auch Fälle strafbar, in denen sich Opfer von sexueller Gewalt aus Angst nicht körperlich zur Wehr setzen und auch sonst keinen Widerstand leisten, aber in für den Täter erkennbarer Weise mit dessen Vorgehen nicht einverstanden sind. Bei Verurteilung nach diesem Paragrafen drohen bis zu zwei Jahre Haft.

Die Verjährungsfrist richtet sich nach der Strafdrohung, so verjährt die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, dies in etwa unter Ausnützung einer Zwangslage, nach fünf Jahren,   der Tatbestand der sexuellen Belästigung und öffentlich geschlechtliche Handlungen unterliegt einer einjährigen Verjährung.

Bei Gewalt- Freiheits- und Sexualdelikten gegen Minderjährige-wenn also jemand bis zum 18. Lebensjahr Opfer einer solchen Tat geworden ist- beginnt die Verjährungsfrist erst mit Vollendung des 28. Lebensjahres zu laufen. Bei einem schweren Missbrauch an einem Unmündigen ( bis 14) mit Geschlechtsverkehr mit Verletzungsfolgen ist Haft von fünf bis 15 Jahren möglich. Diesfalls kann ein Opfer bis zu seinem 48. Lebensjahr den Täter verfolgen.

Das „Pograpschen“ kann im Übrigen auch den Straftatbestand der Beleidigung gemäß § 115 StGB sowie den Tatbestand einer Nötigung darstellen.

Zudem ist die geschlechtliche Selbstbestimmung durch die Bestimmung des § 1328  ABGB 1a geschützt.

Zivilrechtlichen Schutz gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bietet zudem das Gleichbehandlungsgesetz ( §§ 6, 7 Gleichbehandlungsgesetz). Der Arbeitgeber der nicht für die Abschaffung einer sexuellen Belästigung ( Mobbing) sorgt, macht sich selbst eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz schuldig.

 

Welche Chancen habe ich als Frau, wenn der Mann die Übergriffe leugnet?

Wichtig ist es – wie immer im Recht- Vorfälle zu dokumentieren, sich sofort an die Behörden zu wenden. Bei einer Vergewaltigung ist es wichtig sich sofort medizinisch ärztlich untersuchen zu lassen.

Im Weinsteinprozess war Thema, dass einige der Frauen nach den von Ihnen angegebenen erzwungenen sexuellen Vorfällen guten Kontakt zu ihm hatten, ein paar hatten nachher  einvernehmlich mit diesem Sex, und bei einer waren im Kalender Dates mit Weinstein  mit einem Herz markiert.  Von daher war es unsicher ob Weinstein am Ende des Tages schuldig gesprochen wird. Natürlich ist die Verurteilung sehr wichtig um eben aufzuzeigen." Egal wie mächtig Du bist, Du hast für Unrecht einzustehen, und die Verantwortung für Dein Handeln zu übernehmen". Es geht um Aufzeigen von Machtmissbrauch , welcher  nicht hinzunehmen ist.

Der Prozess Weinstein brachte nicht nur diesen ans Tageslicht, sondern dass dieses Verhalten System hat und vom Umfeld gedeckt/ begünstigt  wird. So weigerte sich NBC eine Reportage („Durchbruch“) des Journalisten Ronan Farrow(  Sohn von Mia Farrow und Woody Allen) zu veröffentlichen. Eine Reportage, bei welches es eben um die Machenschaften des Filmproduzenten geht. NBC wollte die Reportage nicht öffentlich machen. Dies  obwohl Farrow seine Aussagen gut dokumentieren konnte.  Weinstein hatte bei NBC Freunde. Zudem arbeitete bei NBC ein Moderator ( Matt Lauer) von dem später bekannt wurde, dass er sich ebenfalls an Frauen vergangen hat.  Zu Weinsteins System gehörten viele Hollywood Größen ( Ben Affleck wusste nach Farrows Angaben von Weinsteins Treiben). Ebenso u.a. Quentin Tarantino, und auch Politiker. Farrow ging mit seiner Geschichte schließlich zum "New Yorker", welcher sie veröffentlichte. Zeitgleich erschien  in der New York Times ein Artikel von den US Journalistinnen Jodi Kantor und Megan Twohey, welche den Metoo Skandal um Weinstein ins Rollen brachten.

 

Es ist daher auch der Presse zu verdanken, dass Weinstein überhaupt der Prozess gemacht werden konnte. Dieser Prozess zeigt daher auch die Wichtigkeit einer starken unabhängigen Presse auf.

 

Zwischen 2015 und 2016 kam es  ( ua. in Folge der Einführung des medial viel diskutierten Pograpsch – Paragraphen) zu einem rapiden Anstieg von Anzeigen wegen sexueller Belästigung.

Viele der Verfahren rund um sexuelle Belästigung werden jedoch mit Diversion abgehandelt, sodass es zu keiner Verurteilung kommt. Im Dezember 2019 wurde ein 26 jähriger zu einer Geldstrafe von € 40.000,–verurteilt, weil er vor einer 25 jährigen in einem Lamborghini masturbiert hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.