Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Wann liegt eine medizinische Fehlbehandlung vor, für welche der Arzt einzustehen hat?

 

Fotocredit Doris Mitterer

Oft heißt es bei Komplikationen  nach einem medizinischen Eingriff, dass diese unvermeidbar gewesen seien, einem natürlichen Geschehen geschuldet sind.

Wann liegt  nun eine medizinische Fehlbehandlung vor, für welche der Arzt einzustehen hat?

 

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Checkliste: Wesentlich ist für die erfolgreiche Geltendmachung einer Arzthaftung die Klärung folgender Fragen:

  1. Wie war Ihr Gesundheitszustand im Zeitpunkt der Konsultation des Arztes?
  2. Haben Sie als Patient den Arzt vollständig und wahrheitsgemäß über allfällige Vorerkrankungen, Einnahme von Medikamenten, Lebensumstände (Rauchen, Schwangerschaft, Sport, diverse Stressfaktoren, Erkrankungen innerhalb der Familien), Allergien etc. informiert?
  3. Haben Sie dem Arzt allfällig bereits vorhandene Befunde vollständig und aktuell zur Einsicht zur Verfügung gestellt?
  4. War die durchgeführte Behandlung/Intervention geeignet, um bei der gegebenen medizinischen Faktenlage für eine Gesundung/ Linderung der Symptome/Gefahrenabwehr zu sorgen?
  5. War die vom Arzt gewählte Maßnahme, bei mehreren möglichen Alternativen die für Sie risikoärmste Schonendste: War es die Methode, welche den geringsten körperlichen Eingriff darstellt? Wenn nein, war es Ihr nachweislich ausdrücklicher Wunsch, dass eine andere (für Sie weniger risikoarme) Methode angewendet wird (und ist diese gewählte Methode medizinisch zu rechtfertigen)?
  6. Hielten Sie sich an den Therapieplan (Medikamente, Bewegung, Ernährung, Rauch sowie Alkoholverbot) oder trifft Sie ein Eigen- bzw. Mitverschulden
  7. Wurden Sie vollständig, richtig und Ihnen verständlich aufgeklärt?