Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Partnerin, bis zur Erschöpfung gehetzt.

Frauen, bis zur Erschöpfung gehetzt – am Berg und im Alltag

Artikel von Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun, veröffentlicht im " Kurier"

Der Großglockner-Fall richtete den Blick auf das Phänomen „alpine divorce“.

Seit dem Großglockner-Prozess ist in den sozialen Medien viel von Fällen zu lesen, welche die Überschrift „alpine divorce“ tragen.  Immer mehr Frauen schildern, wie sie vom Partner  am Berg im  Stich gelassen und von diesem in eine lebensgefährliche Situation gebracht worden seien. Der Begriff „alpine divorce“   hat seinen Ursprung in einer Kurzgeschichte von Robert Barr (1893), in dieser will ein Mann seine Frau auf einer Bergtour töten, indem er diese in den Abgrund hinabstößt.

 

Natürlich gibt es Frauen, die ihrem Partner körperlich überlegen sind (da fitter  und  mitunter auch jünger),  oft  finden sich auch zwei sehr aktive und sportlich ehrgeizige Menschen zusammen.  Tendenziell sind Männer jedoch risikofreudiger und wettbewerbsorientierter als Frauen (und körperlich  kräftiger).      Dem Österreichischen  Kuratorium für Alpine Sicherheit zufolge waren die im Jahr 2024 verunglückten Menschen überwiegend (nämlich 87%)  männlich.

 

Man könnte  das Phänomen natürlich noch um bicyle-, motorcyle-, surfing- oder  sailing divorce ergänzen.  In solchen Scheidungsklagen würde das schuldhafte  Verhalten des Partners als „lieblos und  interesselos“  zusammengefasst werden. All diesen Scheidungen liege  das  Verhalten eines Partners zugrunde, der aufgrund seiner Jagd nach dem persönlichen Ziel die Bedürfnisse seiner Partnerin (Schutz,  Pause) außer Acht ließ.

 

Mir haben schon viele Frauen  im Zuge von  Scheidungsbegleitungen erzählt, dass Sport mit ihrem Partner sie oft weit über ihre Grenzen brachte und für sie alles andere als ein Vergnügen  war.  Sie berichteten, von ihrem Partner angeschrien worden zu sein, nur weil sie sich eine gewisse Tour nicht zutrauten oder nicht weitergehen konnten.    Immer wieder höre ich, dass der Partner die Frau, weil ihm diese zu langsam war, einfach sich selbst überlassen hatte. Männern geht es,  allgemein gesprochen, beim  Sport mehr um Leistung und Wettbewerb; Frauen mehr um die soziale Komponente und Ausgleich  zum Alltag.

 

Verunfallt die Frau, heißt es schnell , sie habe sich ja  auf die Tour eingelassen;  sie sei erwachsen und hätte auf sich selbst achten müssen; den Mann treffe keine Schuld.     Übersehen wird  dabei, dass meist das Vertrauen  dieser Frauen in  ihren Partner das Unfallereignis überhaupt ermöglicht  hatte.  Denn die  Frauen hatten ihren Partnern vertraut, dass dieser auf sie  bei der  gemeinsamen sportlichen Aktivität Rücksicht nimmt.  Sie wollten nicht zickig wirken,  den Tag nicht verderben.  Aus meiner Sicht war  beim Großglocknerfall auch die  Beziehungsthematik ein Mitgrund  für die große Aufmerksamkeit.

 

Diese Scheidungafälle könnte man auch um eine  „family care divorce“ ergänzen. Denn nach wie vor sind es die Frauen,  die einen Großteil der Familienarbeit stemmen. Dies, weil sie meinen, es  gehöre  zu ihrer Rolle als Frau  dazu und ihr Einsatz würde ihnen irgendwann einmal von der Familie  gedankt werden.  Ein Trugschluss.   Kommt es zur Scheidung, erfahren viele Frauen zu ihrem Schrecken, dass es in Österreich nach wie vor keinen Versorgungsausgleich wie in Deutschland gibt (Ausgleich der Pensionsgutschriften zwischen den Ehepartnern). Sie müssen   sich mit einer weitaus niedrigen Pension als die der Männer  abfinden  (2025 Frauen im Schnitt monatlich 1.527 Euro brutto,  Männer monatlich 2.535 Euro). Am Ende befinden  sich  viele Frauen zwar nicht am Berg   zurückgelassen, jedoch im Alltag gehetzt bis zur vollkommen Erschöpfung.

 

Ein  rücksichtloses  Hinwegsetzen über die  körperlichen, aber auch mentalen Grenzen seiner Partnerin  kann  neben zivilrechtlichen Folgen (ja, es gibt in Österreich noch immer eine Verschuldensscheidung) für den Partner sogar strafrechtliche Implikationen  mit sich  ziehen.    Bei  Gerichtsverfahren unter Involvierung eines Beziehungspaares sollte  im Gerichtsverfahren immer genau die Beziehungsthematik ausgeleuchtet werden. Das kommt in der Praxis oft zu kurz, wie ich unlängst auch im Großglockner-Prozess  beobachtet habe.

 

Vor allem aber hat Liebe – zumindest in meinem Verständnis – sehr viel mit wechselseitiger Rücksichtnahme und Fürsorge zu tun.      Dies einzufordern ist unser Menschenrecht. Und wenn uns dies verweigert wird:  Stehen bleiben, hinsetzen und um Hilfe  (z. B. bei einer  Frauenorganisation)  rufen.   Egal, ob am Berg oder daheim. Wenn wir eine  Frau sehen, die nicht  weiter kann, ist es an uns allen, ihr den Rucksack  zu erleichtern.

 

 

Fotocredit Pixabay
Rechtsanwältin Katharina Braun Copyright:  Svetlana Gradwohl