Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Rechtsanwältin Braun auf "RTL" Punkt 12

Das Verspeisen von Nahrungsmitteln in öffentlichen Verkehrsmittel verunreinigt diese nicht nur und stört dieses Verhalten andere Fahrgäste, sondern stellt grundsätzlich eine Verwaltungsübertretung dar, welche mit einer Verwaltungsstrafe bis zu € 700,– bedroht ist.
Rechtsanwältin Braun auf RTL „Punkt 12“ zur rechtlichen Frage der Zulässigkeit bzw. Problematik einer privaten Onlineplattforminitiative, in welcher Fahrgäste ( mit schwarzem Balken vor den Augen) beim Verzehr von Nahrung zu sehen waren.
Dieses an den „Pranger stellen“ stellt wohl einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar, welche sich der Einzelne nicht zu gefallen lassen haben wird, wobei zur abschließenden Klärung naturgemäß eine allfällige Gerichtsentscheidung abzuwarten wäre. Der Umstand des „schwarzen Balkens“ vermag an der Verwirklichung des Eingriffs in ein Persönlichkeitsrecht nichts zu ändern, da die zu sehenden Personen allein hierdurch nicht unkenntlich gemacht sind.
Im Übrigen auch den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der öffentlichen Verkehrsmitteln ist zu entnehmen, dass der Verzehr von Lebensmitteln in diesen untersagt ist.

 

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