Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Magazin "Trend" Scheiden tut weh- mit Scheidungsexpertin Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun

Erfahren Sie mehr im "Magazin" Trend mit Rechtsanwältin Braun zum Thema  "Erbrecht neu im Zusammenhang mit Scheidungen" sowie was die häufigsten Scheidungsirrtümer sind, und wie sie diese vermeiden können ( Redaktion Thomas Martinek)

 

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Zusatzinfo:

 

Tipps für eine Scheidung von Rechtsanwältin Braun:

 

  • Sich im stillen Kämmerchen selbst klar werden, was man möchte; Paartherapie, vorübergehende Trennung, endgültige Scheidung, dies unbeeinflusst von Dritten, Freunden etc. Denn eine Beziehung ist etwas ganz individuelles, und was für einen Freund inakzeptabel sein mag, kann für den Betroffenen vielleicht genau das Richtige sein.

 

  • Keine unüberlegten Handlungen, wie eigenmächtiges Ausziehen ( dies stellt den Verschuldensgrund des sogenannten „ böswilligen Verlassens dar“), weil man sich über den Partner ärgert diesen bei der Finanz anzeigen (  dies kann einen Ehegattenunterhaltsverwirkungstatbestand darstellen).

 

  • Nicht den Partner mit Beweisen über dessen Verschulden konfrontieren, diese aber gut sammeln und verwahren, und mit Rechtsberater besprechen

 

  • Eine Rechtsberatung aufsuchen.  Lieber mal etwas in eine Rechtsberatung investieren, als später das böse Nachsehen haben. Eine einmal rechtswirksam abgeschlossene Scheidungsvereinbarung ist so gut wie nicht anfechtbar.

 

  • Sich nicht aufhetzen lassen; daran denken: Scheidung soll nur eine Zwischenstation sein, es gibt ein Leben nach der Scheidung.

 

  • Nicht überall herumerzählen wir furchtbar der Ehepartner ist, denn nicht nur, dass das einen Verschuldensgrund darstellt, macht dies ja eine allfällige Versöhnung immer schwieriger, bzw. ist auch für die Kinder sehr belastend!

 

Ehevertrag

 

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?: bei einer Scheidung gilt grundsätzlich Gütergemeinschaft, das heißt alles was während der Ehe erwirtschaftet worden ist, wobei gleichgültig von wem verdient, wird im Fall einer Scheidung hälftig geteilt, egal auf wessen Namen das Sparbuch, die Versicherung lautet. Mit einem Ehevertrag kann ich jedoch auch für den Fall einer Scheidung  Gütertrennung vereinbaren, daher jeder behält den Vermögenswert auf dessen Namen er lautet.

 

 

Auch ohne Ehevertrag gilt: In die Ehe eingebrachte, von dritter Seite geschenkte/geerbte Gegenstände unterliegen nicht der Aufteilung, daher sie verbleiben demjenigen der sie eingebracht hat. Ausnahme hierbei jedoch die Ehewohnung, an der der andere Ehepartner, daher jener der sie nicht eingebracht, geschenkt, geerbt bekommen hat, ein dringendes Wohnungsbedürfnis hat, oder wenn es ein betreuungsbedürftiges Kind gibt, dann kommt es ohne      Ehevertrag vor, dass die Person die zB das Kind betreut ( meist Frau) zumindest ein zeitlich befristetes Wohnrecht im vom Mann in die Ehe mitgebrachten Haus erhält. Mittels Ehevertrag kann man jedoch ein sogenanntes „ opt out“ vereinbaren, daher selbst wenn der andere eben ein dringendes Wohnbedürfnis hat, hat er auszuziehen, und verbleibt die Wohnung jenem Ehepartner der diese in die Ehe mitgebracht/geschenkt/geerbt bekommen hat.

 

Ehegattenunterhalt: grundsätzlich ist ein Ehegattenunterhalt im Vorhinein  als solches nicht verzichtbar, möglich sind jedoch sogenannte bestimmte Ehegattenunterhalsverzichte, daher vertragliche Regelungen des Ehegattenunterhalts unter Festlegung genauer Parameter, zB Unterhalt bei Betreuung eines gemeinsamen Kindes durch schlechter verdienende Ehegatten bis zu einem bestimmten Alters des Kindes. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch während der Ehe geschlossen werden, und ist notariatsaktpflichtig.

Eheverträge sind in der Praxis aber nach wie vor in der Minderheit, nur etwa 4 % der Ehepaare haben einen. Es gibt daher in Österreich auch kaum/wenig Rechtsprechung zu Eheverträgen.