Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Scheidungsmediation

Scheidungsmediation

Die meisten Scheidungen in Österreich erfolgen einvernehmlich.

Soll die Scheidung aufgrund eines Antrags gemäß § 55a EheG erfolgen, ist u.a. eine zwingende Voraussetzung, dass sich die Parteien darüber einig sind, bei wem die Kinder bleiben sollen, wie der persönliche Kontakt zum anderen Elternteil aussehen soll, ob und wieviel Ehegattenunterhalt zu leisten ist und wie die sonstige Vermögensauseinandersetzung erfolgen soll.

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, bei dem die Parteien mit Hilfe eines neutralen Dritten Entscheidungen miteinander treffen, die auf dem Verständnis, das sie von sich selbst, dem jeweils anderen und der Realität, der sie sich gegenübersehen, beruhen.

Es ist Aufgabe des Mediators den Parteien bei der Erforschung ihrer grundlegenden Konflikte zu helfen. In der Mediation wird nach Maßgabe der Bereitschaft der Beteiligten deren Bedürfnis- und Interessenslage auch auf der emotionalen Ebene „erforscht,“ um danach auf der Sachebene zurückzukehren, und hier zu versuchen, die so erarbeiteten Interessen und Bedürfnisse abzudecken.

Gerade wenn Kinder involviert sind muss eine Scheidungsmediation besonders zukunftsorientiert sein, da dann auch nach der Trennung die Eltern durch die Kinder verbunden bleiben.

Es soll also versucht werden für die Kinder die Gefahr traumatischer Spätfolgen möglichst gering zu halten. Daher ist Kernthema einer solchen Mediation wie die Nach- Scheidungs- Familie  ihre gegenseitigen Beziehungen zu gestalten vermag.

In der psychologischen Scheidungsforschung herrscht heute weitgehend Einigkeit darüber, dass eine für die Entwicklung des Kindes günstige, chancenreiche Trennung der Eltern Trennung zumindest an zwei Bedingungen geknüpft ist: Erstens an die Fortsetzung einer möglichst intensiven Beziehung zu beiden Elternteilen. Die ( zweitens) in möglichst geringem Ausmaß durch Loyalitätskonflikte belastet sein sollte.

Was Kinder nach der Scheidung brauchen:

Kinder brauchen Eltern, die die Entscheidung, ob sie zusammenleben oder sich trennen sollen, unabhängig davon treffen, ob oder wie sehr die Kinder unter der Trennung leiden können.

Eine Scheidung muss für die Entwicklung eines Kindes nicht unbedingt nachteilig sein. Aus vielerlei Gründe sind anhaltende Konflikte zwischen zusammenlebenden Eltern, das tägliche spürbare Fehlen von Liebe zwischen ihnen und von Freude am Leben für die langfristige Entwicklung der meisten Kinder genauso belastend wie eine Scheidung.

Die Eltern müssen sich im Klaren sein, dass mit einer Scheidung, die Probleme nicht vorbei sind, sondern dass die gesamte Familie in eine Situation mit neuen Herausforderungen eintritt.

Kinder brauchen Eltern, die in der Lage sind, die Ängste, Nöte und emotionalen Reaktionen der Kinder nicht nur nicht zu verleugnen, sondern im Gegenteil dort, wo ( viele) Kinder ihre innere Erschütterung gar nicht zeigen, die Kinder sogar ermutigen, ihre Gefühle, Gedanken, Wünsche und Befürchtungen zu äußern.

Den Kindern müssen die Gründe für die Trennung erstens verständlich, zweitens ehrlich und drittens so erklärt werden, dass das Kind nicht in schwere Loyalitätskonflikte gerät.

Denn wo Wissen fehlt, machen sich Phantasien breit, und diese sind zumeist weit belastender als die Realität ( zB der Gedanke „ Papa/ Mama liebt mich nicht mehr“).

Erste Hilfe nach der Scheidung:

Die Kinder müssen weiterhin ermutigt werden, ihre Nöte und Sorgen zu äußern und Fragen zu stellen. Die Fragen müssen immer und immer wieder geduldig beantwortet werden.

Darüber hinaus müssen die Befürchtungen und besorgniserregenden Phantasien der Kinder aktiv entlastet werden.

Die Kinder brauchen in dieser schweren Zeit aber nicht nur verständnisvolle Eltern, sondern auch Eltern, die emotional in der Lage sind, die Symptome und Affekt der Kinder auszuhalten, insbesondere die gesteigerte Aggression der Kinder „ zu überleben.“

Die Eltern müssen ihre Nach-Scheidungs- Beziehung erarbeiten/aufbauen.

Das Kind braucht reife Eltern, daher Eltern, die das Kind daher weder zum Partnerersatz machen, noch in diesem den einzigen Lebensinhalt erblicken.

Die Eltern sind jedoch oftmals während und nach einer Scheidung, wegen ihrer eigenen schlechten psychischen Verfassung, nicht in der Lage ihren Kindern wirksam zu helfen.

Vor allem Mütter stehen nach der Scheidung zumeist unter enormen ökonomischen und sozialen Druck. Das Vertrauen ist bei den meisten Scheidungspaaren bis an die Grundfeste erschüttert. Dem Partner werden nur noch negative Eigenschaften zugeordnet- Spaltungsprozesse, welche nicht nur aus schmerzvollen Erfahrungen mit dem Partner resultieren, sondern auch unbewusste Strategien sind, um sich vom ( einst geliebten) Partner lösen zu können. „ Von einem solchen Menschen muss ich mich ja trennen und kann es auch!“ Solche Spaltungen können aber auch als Reaktion auf das Verlassen- werden entstehen, um die Kränkung zu bewältigen: „ Von so einem/ einer verlassen zu werden, macht mir nichts aus! Hätte ich früher gewusst…“ „Welche liebende Mutter ( liebender Vater) würde sein Kind einem Unmensch ausliefern?“ Die Eltern müssen sich dieser Mechanismen bewusst werden, um das Kind vor Schaden zu bewahren.

Zu den sozialen und ökonomischen Belastungen der Scheidungseltern kommen die seelischen hinzu. Für viele Eltern ist die Scheidung unmittelbar traumatisch, da sie alte Trennungs- und Einsamkeitsängste aktiviert. Angst, die Liebe des Kindes zu verlieren, ist ein häufiges Motiv warum Eltern der Beziehung ihrer Kinder zum anderen Elternteil entgegen arbeiten, und warum Eltern sich gegenseitig bei den Kindern ( offen oder subtil) „anschwärzen“.

Eine weitere Konsequenz dieser elterlichen Abhängigkeit von der Liebe des Kindes ist die leichte Verwundbarkeit der Eltern durch aggressives Verhalten der Kinder.

Oft geben sich die Eltern auch dem Trugschluss hin, dass das Kind unter der Scheidung nicht leidet und werden Reaktionen der Kinder als „ Spinnereien,“ als „Ekelhaftigkeit“, „Undankbarkeit“ abgetan.
Viele werden auch nicht damit fertigt, dass der Partner unangreifbar, weil unabhängig geworden ist. Mit zwei Ausnahmen: er bleibt verwundbar durch seine Liebe zu den Kindern. Also können die ( andauernden) aggressiven Konflikte zwischen Ex- Partnern in den meisten Fällen nur über die Kinder ausgetragen werden. Die andere erwähnte Ausnahme ist die finanzielle Abhängigkeit der Mutter von den väterlichen Unterhaltszahlungen- das zumeist einzige Machtmittel des Vaters gegenüber der Mutter.

Gerade für die Befriedigung aggressiver Regungen erweist sich die oben erwähnte Spaltung als „ vorteilhaft.“ Wenn man dem Partner nur mehr negative Eigenschaften zuschreibt, hilft das, sich trennen zu können oder das Verlassen werden leichter zu ertragen. Die Abwehr gegenüber dem Expartner geschieht „allein zum Wohl des Kindes.“

All diese Regungen wiederholen bzw. verstärken sich oft, wenn die Eltern eine neue Partnerschaft beginnen. Netz von Eifersuchtsgefühlen.

Die Eltern handeln, wie sie handeln, weil sie gar nicht anders können und ihre scheinbaren „ pädagogischen Fehlhaltungen“ oder „ falschen Situationsbeurteilungen“ usw. in Wirklichkeit eine Abwehrfunktion erfüllen.

Erst wenn die Krise, welche durch die Scheidung ausgelöst worden ist, als solche erkannt wird, kann sie bewältigt werden. Bei einer Scheidung gibt es immer „drei Packerln“ zu tragen.

Das Kind ( die Kinder) haben an der Entbehrung zu tragen, nämlich die beiden liebsten Menschen nicht mehr unter einem Dach bei sich zu haben.

Die Mutter hat am Umstand zu tragen, dass der Vater trotz Trennung in Gestalt des Kindes für alle Zukunft einen gewissen Raum im Leben einnehmen wird und somit auch sein Einfluss auf die Entwicklung des Kindes unvermeidbar ist- dies selbst dann, wenn der Vater den äußeren Kontakt zum Kind einbüßt.

Der Vater muss sich damit abfinden, dass er dennoch einen Großteil seines Einflusses auf das Kind ( und natürlich seine frühere Partnerin) verliert.

Für die Kinder bedeutet das eine jahrelange ( unbewusst mitunter lebenslange) unerfüllte Sehnsucht; für die Mutter die Desillusionierung, sich von der ( unglücklichen) Vergangenheit völlig losmachen zu können; und für den Vater eine schwere Kränkung.

Mutter und Vaterrolle können natürlich vertauscht sein, wenn zB der hauptsächliche Aufenthalt des Kindes beim Vater gelegen ist:

Die Frage, ob es den Kindern gelingt, mit dieser Entbehrung zurechtzukommen, hängt nicht zuletzt davon ab, ob und wie es den Eltern gelingt, ihr jeweiliges „Packerl“ ertragen zu können.

Im Rahmen einer Mediation wird versucht die emotionale Verfassung und Ängste der Parteien zu erarbeiten, um so dann zu einer tragfähigen Regelung/ Vereinbarung zu gelangen.

In vielen Scheidungsfällen wäre neben einer Mediation eine psychologische Beratung sehr ratsam.

Es gibt Studien die belegen, dass eine den Prozess begleitende Therapie den Erfolg einer Mediation begünstigt.

Mediation und Therapie können sich daher einander ergänzen, sind jedoch als solches ganz verschiedene Verfahren.

Mediationsschema nach Hohn M. Haynes ( „Scheidung ohne Verlierer“)

  1. Entscheidung zur Mediation

 

  1. Anerkennung des Konflikts
  2. Wahl des Lösungsweges
  3. Wahl des Mediators

 

  1. Der eigentliche Mediationsprozess
  1. Eröffnungsphase
  2. Verhandlungsphase
  3. Verhandlungsgegenstand festlegen
  4. Position darstellen und Fakten sammeln
  5. Die hinter den Positionen liegenden Interessen elaborieren
  6. Das Problem wechselseitig definieren
  7. Lösungsmöglichkeiten entwickeln und bewerten
  8. Ergebnisse festhalten
    1. Abschlussphase

Rechtsanwältin Katharina Braun ist eine eintragende Mediatorin.

Oft besteht der Wunsch eine in einer Mediation erarbeitete Vereinbarung von einem Rechtsanwalt nochmals durchschauen zu lassen.

Bei Fragen oder Terminanfragen wenden Sie sich bitte an office@rechtsanwaeltin-braun.at