Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
Logo: Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun

Auch " Schwarzarbeit" ist in die Unterhaltsbemessungsgrundlage miteinzubeziehen

Bei der Bemessung des Unterhalts sind alle Einkünfte einzubeziehen, auch jene aus „Schwarzarbeit.“ So erkannte der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung zu 6 Ob 186/14t. Dies falls hatte die Frau im Unternehmen des Mannes mitgearbeitet und wusste genau um das Gesamteinkommen des Mannes Bescheid.