Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Wachkoma: Scheidung ist möglich

( Gz 1 Ob 132/12m)

Der Oberste Gerichtshof hatte sich in einem traurigen Fall damit zu beschäftigen, ob ein Wachkoma einer Geisteskrankheit gleich zu halten ist, und hat dies bejaht.

Der OGH betonte, dass es der Frau nicht mehr möglich ist, am Lebens – und Gedankenkreis des Ehemanns teilzunehmen. Eine Besserung des Krankheitsbilds sei in absehbarer Zeit nicht zu erwarten.

 Auch die Anwendung der Härteklausel wurde verneint. So könne man für die Frau nicht behaupten, dass es sie hart treffe, verlassen zu werden. Denn es bestehe ohnedies schon seit Jahren kein Kontakt mehr zum Mann. Und rein wirtschaftliche Argumente ( nach einer Scheidung wegen Geisteskrankheit Verschlechterung der Unterhaltssituation) würden für die Härteklausel nicht ausreichen.