Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
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Was Kindeswohl wirklich ist?

Furchtbare Streitereien um ein Kind dienen nicht dem Kindeswohl.

Erinnern sie sich an das Salomonische Urteil? Zwei Frauen streiten um ein Kind. Als der König befahl es in zwei zu schneiden, sagte eine der Frauen, dass dies so geschehen solle, wogegen die andere bat, davon abzulassen und es lieber lebendig der anderen zu übergeben. Da wusste der König, dass die zweite die wahre Mutter war.

Das Kindeswohl ist rund um die Obsorgediskussionen derzeit in aller Munde. Doch was ist mit dem Begriff des Kindeswohles überhaupt gemeint? Kindeswohl ist kurz gefasst Lebenswohl. Der Begriff des Kindeswohls hat mehrere Dimensionen. Er umfasst das körperliche, geistige und seelische Wohlergehen des Kindes. Elternliebe, Fürsorge und Vermittlung von Geborgenheit sind die Grundlagen für die Weiterentwicklung. Kinder haben primär ein Recht auf Ruhe, denn diese benötigen sie um sich ihren Talenten und Fähigkeiten entsprechend entwickeln zu können. Wenn sie beim Vater sind, wollen sie nichts Schlechtes über die Mutter hören und umgekehrt. Wichtig ist, dass sie sich jeweils wohl und geborgen fühlen und einen herzlichen Umgang erfahren.

Immer wieder höre ich von Fällen von Kindern, die während des Obsorgestreits hin und hergerissen werden, und deshalb körperlich und psychisch erkranken. Unlängst hörte ich die sehr traurige Geschichte von einem Elternpaar, dessen Kind während des fürchterlichen Obsorgestreits an Magersucht erkrankte und während des laufenden Verfahrens verstarb.

Nicht derjenige, der auf eine strikte, blinde Einhaltung des Gesetzes pocht, sondern derjenige, der bereit ist, zugunsten des Kindes Verzicht zu leisten, ist befähigt, das Sorgerecht auszuüben.

Zudem geht in der ganzen Debatte um das Kindesrecht verloren, dass es zwar ein Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen gibt, doch dass auch Fälle vorkommen, wo das Kind begründete Angst vor dem anderen Elternteil hat ( etwa aufgrund einer in der Vergangenheit von diesem Elternteil ausgehender Gewaltbereitschaft gegen das Kind) und trotzdem kein Recht des Kindes auf Verweigerung des Kontaktes vorgesehen ist. Da gibt es Kinder, die mit Gewalt zu den Besuchscafes geschleppt werden. Nicht immer ist es so, dass der obsorgeberechtigte Elternteil diese Ängste durch Aufhetzung herbeigeführt hat. Es gibt Fälle, wo trotz Empfehlung des Jugendamtes, das Besuchsrecht auszusetzen und vorliegender psychologischer Gutachten, dass das Kind von einem Elternteil traumatisiert ist, über den obsorgeberechtigten Elternteil Beugestrafen verhängt werden. Deshalb weil dieser es nicht schafft das Kind zu diesen Kontakten zu bewegen, bzw. er das Kind nicht dazu zwingt. Natürlich können Kinder manipuliert werden und entsetzlichen Loyalitätskonflikten ausgesetzt werden. Doch Ängste von Kindern sind zu hinterfragen. Man darf solche seelische Zustände nicht einfach ignorieren, indem man sie als nicht ernst zu nehmende Kinderäußerungen abtut.