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Wirtschaftscoach Dr. Ralph Vallon und Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun: Wenn die Angst umgeht- Studie 2016

Gerade im Familienrecht kommt es oft dazu, dass Klienten von ihren Ängsten regelrecht lahmgelegt sind, und hört man in Beratungen oft Sätze wie: „ Sie droht mir die Kinder wegzunehmen.,“ „ Ich werde mein ganzes Vermögen verlieren,“ „ Er setzt mich unter Druck in die Arbeitslose/ Konkurs zu gehen; ich werde nie Unterhalt bekommen.“ „ Er sagt mir gegen mich die Klage einzubringen, mich fertig zu machen.“
Wirtschaftscoach Dr. Ralph Vallon, und Familienrechtsanwältin Mag. Katharina Braun führten zum Thema Angst eine Studie durch, an welcher 150 Personen teilnahmen. Gefragt wurde u.a. welche Themen am meisten ängstigen, ob diese Ängste mit dem Alter zunehmen, und ob den Ängsten reale Erlebnisse zugrunde liegen.
Krankheit ( 20,99 %), Tod ( 17,28%), Jobverlust ( 13,58%), Trennung/Scheidung ( 9,88%) sind die Angsthemen, die die Menschen am meisten beschäftigen. Genau die Hälfte der Befragten gaben an, dass sich die Ängste innerhalb der letzten Jahre verstärkt hätten. Gedankenblockaden gaben 48,65 % als Hauptsymptom der Angst an.
In unserer Leistungsgesellschaft wird Angst als Schwäche gesehen, und daher oft verschwiegen. Diese Tabuisierung könnte eine der Miterklärungen für das Ergebnis der Studie sein, dass die Mehrzahl ( 52,13 %) der Studienteilnehmer bis dato noch keine Hilfe in Anspruch genommen hat, wobei die häufigste in Anspruch genommene Hilfsmaßnahme mit 45,83 % die der Therapie ist, gefolgt vom Coaching mit 33,33%. Die Ängste mit Medikamenten zu behandeln bestätigten nur 2,08 % . 6,25 % gaben an wegen ihren Ängsten einen Arzt konsultiert zu haben. Im Job ist die Angst Fehler zu machen die Größte (53,33%). Interessant das Ergebnis der Studie, dass 55,43 % an gaben, dass ihren Ängsten keine reale Erlebnisse zugrunde lagen, daher bei Angst vor Scheidung lag dieser überwiegend keine bereits schon erlebte Scheidung zugrunde ( zu diesem Ergebnis kam auch der bekannte deutsche Angstforscher Prof. Dr. Borwin Bandelow in seinen Studien).
Angst kommt vom lateinischen „angustiae“ (, Enge der Brust) bzw. aus dem Zeitwort „angere“, Kehle zuschnüren. Zu unterscheiden ist zwischen begründeter Angst ( im Familienrecht zB Sorge einer Frau, die immer zuhause bei den Kindern und Hausfrau war, und kein Eigeneinkommen/Eigenpension hat, um deren finanzielle Absicherung), und einer unbegründeten Angst ( im Familienrecht zB „ Mein (Ex) partner wird mir mein Erbe wegnehmen“), wobei die körperlichen Symptome ( Schwitzen, Herzrasen etc) bei der unbegründeten Angst dieselben sind wie bei der begründeten Angst. Für den Betroffenen ist nicht oder nur schwer unterscheidbar, was nun nur in seiner Vorstellung/ Phantasie gelegen ist, und was von seiner Angstempfindung wirklich den realen Gegebenheiten entspricht.

Schon der Philosoph Epiktet meinte: „Nicht die Dinge an sich sind es, die uns beunruhigen, sondern die Art und Weise wie wir sie sehen." Rechtsanwälte, aber auch Coaches oder/ und Therapeuten können nun sehr hilfreich und wichtig sein, diese Enge zu erweitern, neue Sichtweisen zu eröffnen, und so den Handlungsspielraum zu vergrößern. Ein Coaching kann auch dazu beitragen, dass der von diversen Sorgen und Ängste geplagte Klient gegenüber den rechtlichen Fakten ( wieder) aufnahmefähiger ist. Denn nicht nur, dass viele Klienten im Zuge einer Scheidung ihr Leben komplett neu zu ordnen haben, sind sie oft erstmals mit einem Gerichtsprozess, daher einer ihnen bis dato komplett fremden Welt, konfrontiert, und fühlen sich hiervon viele Menschen überfordert.

Hilflosigkeit und „Nichtwissen“ macht ohnmächtig und wehrlos, und verleitet zu folgeschweren Fehler, welche dann sogar eine unbegründete Angstsituation zu einer begründeten Situation machen kann ( ein Beispiel aus dem Familienrecht : der unter Druck gesetzte Partner überträgt geerbtes Liegenschaftsvermögen an den Anderen, dies obwohl Ererbtes vom Gesetz her ausdrücklich der Aufteilung, und sohin dem Zugriff des Ehepartners entzogen wäre, § 82 Abs 1 Zif 1 EheG oder ein anderes Beispiel: Um den Anderen milde zu stimmen, wird noch vor der Scheidung schnell, dies ohne Bezug auf die Scheidung zu nehmen!, Liegenschaftsvermögen übertragen). Abzuraten ist davon sich auf die rechtlichen Tipps ( mögen diese auch noch so gut gemeint sein) von Freunden und Bekannten zu verlassen ( gerade im Familienrecht gibt es viele in der Bevölkerung weit verbreitete Rechtsirrtümer, siehe hierzu zB auch Artikel http://wienerin.at/home/lieben/4771780/Gewusst_Die-haeufigsten-Scheidungsirrtumer ).
Scheidungen sind meist rechtlich doch sehr komplex, und haben weittragende Konsequenzen ( so sind u.a. auch die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen- Stichwort Witwenpension- mit zu berücksichtigen), und ist zudem jede Situation individuell zu betrachten.
Zu beobachten ist, dass Klienten die das Gefühl haben aktiv an der Lösung mitzuarbeiten ( zB durch Erstellung von Aktiva – Passiva Listen etc.) schneller positiv und zuversichtlich gestimmt sind, als jene die in volle Passivität verfallen.
Aufgabe eines Rechtsanwalts ist es dem Klienten die erforderlichen Fakten/ Wissen an die Hand zu geben, diesem mögliche Lösungsszenarien aufzuzeigen, und mit diesem dann jene (hier kann die zusätzliche Konsultation eines Coachs oft hilfreich sein) zu erarbeiten, die den individuellen Bedürfnissen des Klienten – und diese können ganz andere sein als die des Freundes oder Bekannten- ( am meisten) entspricht.

Hier sehen Sie einen Film zu der Impulsveranstaltung von Wirtschaftscoach Dr. Ralph Vallon und Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun im Jänner 2016
https://www.youtube.com/watch?v=ctMbzE1nAHM

Film wurde produziert von POPUP TV+ Film Produktion GmbH

Kameramann: Krzysztof Niedospial

Kurzstatements von Dr. Ralh Vallon und Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun

https://www.youtube.com/watch?v=ZoCjV6IchUA

Fotos zur Veranstaltung:

https://www.leadersnet.at/biz-talks/19795,wenn-die-angst-umgeht.html

Bericht Wirtschaftsblatt "Entemotionalisierung als Konfliktlösungstrategie"

Wirtschaftsblatt Wenn die Angst umgeht