Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun
Logo: Rechtsanwältin Mag. Katharina Braun

Tipps und Tricks rund um den Ehevertrag

WomanWeddingEhevertrag

Autor : Scheidungsanwältin Mag. Katharina Braun

Lachende Braut

 

1.Eheverträge allgemein

Während in Frankreich und den USA der Abschluss eines Ehevertrags durchaus üblich ist, ist dies in Österreich noch eher selten der Fall. Laut einer Umfrage im Auftrag der Notariatskammer aus dem Jahr 2011 haben hierzulande gerade einmal 3,6 Prozent der Verheirateten, Geschiedenen oder Verwitweten ihr Verhältnis untereinander vertraglich geregelt. Mitgrund hierfür war die bisher herrschende Auffassung, dass ein solcher Vertrag im Streitfall ohnedies „nicht das Papier wert sei.“

Durch Gesetzesänderung – Nachfrage nach Eheverträgen nun im Steigen

 

Ehevertrag gewann durch Familiengesetzänderung seit dem 1. Jänner 2010 an Attraktivität, denn diese brachte mehr Spielraum in der Vertragsgestaltung. So kann nun im vornhinein bestimmt werden, wer im Fall einer Scheidung Gebrauchsgegenstände wie Möbel oder das Auto etc, erhält. Dies war zuvor nicht möglich! 

  1. Ehevertrag jederzeit abschließbar

Ein Ehevertrag kann vorher, aber  auch während der Ehe abgeschlossen werden. 

  1. Formvorschriften

 Die Regelung der Ehewohnung und der ehelichen Ersparnisse sind notariatsaktpflichtig. Bei dem Gebrauchsvermögen genügt die Schriftform.

  1. Ehevertrag hilft spätere Beweisprobleme zu vermeiden

Oft wird im Fall einer Scheidung gestritten, wer was in die Ehe eingebracht hat. Mittels Ehevertrags kann durch klare Festlegung der Eigentumsverhältnisse (Inventarisierung) diesbezüglichen späteren Beweisfragen vorgebeugt werden.

  1. Ehewohnung verbleibt jedenfalls dem, der sie eingebracht hat

 Großes Plus eines Ehevertrags: mittels Vertrags kann nunmehr geregelt werden wer im Scheidungsfall die eheliche Wohnung behält bzw. dass diese jedenfalls demjenigen verbleibt, der diese in die Ehe eingebracht hat. So kann eine Eigentumsübertragung der Familienvilla, dies auch bei Vorhandensein kleiner Kinder, an den Partner vermieden werden. Bis zu der Gesetzesänderung war eine derartige klare Regelung die Ehewohnung betreffend nur beschränkt möglich, und hat diese Rechtsunsicherheit sogar viele von einer Eheschließung abgehalten.

  1. Durch Ehevertrag  – Vermeidung des Kassensturzes

 Bei einer Scheidung wird grundsätzlich das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete/, ersparte Vermögen geteilt. Dies im Zweifel 50:50, eine hiervon abweichende Quote kann sich ergeben wenn ein Partner überdurchschnittlich zur Vermögensansammlung beigetragen hat,  wobei: „ Hausarbeit“ und „ Erwerbstätigkeit“ gleich viel wert sind. Mittels Ehevertrags kann geregelt werden, dass jeder Eigentümer des Vermögens bleibt, welches er während der Ehe verdient/erworben hat.

7. Was kann mittels Ehevertrags nicht geregelt werden?

 Verzichtserklärungen den Ehegattenunterhalt betreffend sind nur beschränkt zulässig und scheitern oft an der Sittenwidrigkeit.

Ebenso ist die vertragliche Regelung der Kindesobsorge nicht möglich. Vereinbarungen über Obsorge und Unterhalt gemeinsamer Kinder sind bloße Absichtserklärungen. Ihnen kommt im Fall der Scheidung keine verbindliche Wirkung zu.

Nicht rechtswirksam vereinbart werden,  könnte auch eine Verpflichtung des Partners zum Beischlaf.

Anfechtbar wären auch vertragliche Vereinbarungen die einen Partner grob benachteiligen.

8. Nachteil eines Ehevertrags

 Die vertragliche Splittung der Eigentumsverhältnisse kann dazu führen, dass eine Frau, die wegen Kinderbetreuung ihren Erwerb vernachlässigt hat, bei einer Scheidung finanziell leer ausgeht. Es sollte daher zumindest vereinbart werden, dass die Frau an den während der Betreuungszeit erworbenen ehelichen Ersparnissen zu beteiligen ist.

9. Ehevertrag unromantisch

Viele lehnen einen Ehevertrag ab, da dieser unromantisch ist. Jedoch eins sollte man sich klar sein, bereits an eine Eheschließung sind viele rechtliche Konsequenzen (zB wechselseitige Beistandspflicht geknüpft), über welche sich die Meisten überhaupt nicht oder zu wenig bewusst sind, daher sich schon am besten vor der Eheschließung über die damit einhergehenden Rechte und Pflichten erkundigen.

10. Empfehlung – Anpassung des Ehevertrags: Von Zeit zu Zeit den Ehevertrag an die aktuellen Lebensumstände (Änderungen in der Berufstätigkeit, in den Einkünften, im Familienstand) anpassen.